03.10.2018, 13:10
Liebe Unterstützende
Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit Branchenvertreterinnen und –vertreter "eine gemeinsame Lösung für die Anpassung des Entwurfs der V-NISSG im Bereich Veranstaltungen mit Schall" gefunden. Die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden wird aus der V-NISSG gestrichen.
Damit ist das Anliegen der Petition erfüllt und ich werde die Unterschriften nicht überreichen müssen.
Ich freue mich persönlich über diesen Erfolg und danke euch für die Unterstützung!
Freundliche Grüsse
Felix Mechelke