Region: Schweiz
Erfolg
Gesundheit

Petition gegen die neue Lärmschutzverordnung bei Veranstaltungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Gesundheit

11.509 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

11.509 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

03.10.2018, 13:10

Liebe Unterstützende

Das Bundesamt für Gesundheit hat zusammen mit Branchenvertreterinnen und –vertreter "eine gemeinsame Lösung für die Anpassung des Entwurfs der V-NISSG im Bereich Veranstaltungen mit Schall" gefunden. Die Aufzeichnungspflicht für Veranstaltungen zwischen 93 und 96 dB (A) und für Veranstaltungen zwischen 96 und 100 dB (A) unter 3 Stunden wird aus der V-NISSG gestrichen.

Damit ist das Anliegen der Petition erfüllt und ich werde die Unterschriften nicht überreichen müssen.

Ich freue mich persönlich über diesen Erfolg und danke euch für die Unterstützung!

Freundliche Grüsse

Felix Mechelke



23.09.2018, 13:07

Korrektur nach Rückmeldung


Neuer Petitionstext: **Ab 2019 sollen alle Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden.**
Dazu
werden, die Konzertbesuchenden über die Gefahr von lauten Pegeln informiert, sowie Gehörschütze abgegeben werden.**
Bis anhin wurde unterschieden zwischen Veranstaltungen ab 93 dB, 96 dB und 100 dB.
Die neue Regelung wird voraussichtlich flächendeckend alle öffentlichen Orte, welche nicht explizit Zimmerlautstärke einhalten können, betreffen. Von unzähligen Gastrobetrieben bis zu privaten Feiern (Bsp. Hochzeit, Geburtstag, etc) mit Unterhaltungsmusik werden neu unter die strengen Bestimmungen fallen.
Zur korrekten Aufzeichnung
ist eine **Messvorrichtung nötig, die bei Inbetriebnahme und regelmässiger Kalibrierung mehrere tausend Franken kostet** (Experten (Expertinnen und Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von **kleinen Konzerthäusern und Veranstalungsräumen Veranstaltungsräumen kaum getragen werden.** Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bußen gerechnet werden.
werden, welche neu direkt auf das verantwortliche Personal ausgesprochen werden können (die betrifft insbesondere, Technikschaffende, Musik- und Kunstschaffende sowie Barverantwortliche, etc)
Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte "Ausgleichszone" aufkommen.
aufkommen (Diese ist jedoch nur bei Pegel von 96- 100 dB ab 3 Stunden nötig).
**Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren. So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.**
Laut verschiedenen Rückmeldungen, wird die Auslagerung der Kosten auf den Bund allerdings kaum umsetzbar sein.


Neue Begründung: Die neue Lärmschutzverordung ist eine unglaubliche Bevormundung und völlig inkonsequent. Jeder und jede Besucher/in einer Veranstaltung entscheidet selbst, ob er/sie sich dem Lärm aussetzen möchte. Es werden an Konzerten jetzt schon gratis Ohrstöpsel verteilt, die die Gefährdung durch Schall enorm verringern.
Der bürokratische Aufwand (siehe NZZ-Artikel) ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche (Anmeldung der Veranstaltung mind. 14 Tage im Voraus).
Dem Bundesamt für Gesundheit scheint nicht ganz klar zu sein, dass gewisse Instrumente schon unverstärkt eine hohe Lautstärke freisetzen. So werden beim Soundcheck mit einem Schlagzeuger in einem kleinen Konzertsaal (150 Personen) schon unverstärkt Lautstärken bis zu 100 dB erreicht. In einer Bar mit etwas Hintergrundmusik und einer angeregten Stimmenkulisse ist ebenfalls schnell mit Pegel von 93 dB zu rechnen. Ganz zu schweigen von einer Guggemusik, die unverstärkt in der Altstadt spielt, sowie einer Horde Partygäste, die zum letzten Song des DJ's mitsingen.
mitsingen sowie der Fussballfans im Stadion.
Anders allerdings als an Partys, Konzerten oder Hochzeiten, setzten sich die Bürger/Bürgerinnen folgendem nervtötenden Lärm NICHT freiwillig aus:
Fluglärm
Militäraviatik
Strassenlärm
Baulärm
Jedoch sieht man in diesen Bereichen auf Seiten des Bundes wenig, bis gar kein Engangement.
Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars (man stelle sich ein Konzert in Zimmerlautstärke vor) in den grossen Konzerthäusern stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden. Denn diese bedeutet den finanziellen Untergang für Bars, Clubs sowie kleineren Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten an denen mitgesungen wird. Einzig und allein die Guggemusik an der Fasnacht kann feuchtfröhlich weiterspielen.
Quellen und mehr Informationen:
www.nzz.ch/zuerich/die-verteufelung-des-schalls-ld.1411278
www.20min.ch/schweiz/news/story/Laermschutz-31035440?httpredirect
tageswoche.ch/kultur/nur-die-guggen-duerfen-weiter-laermen-neuer-schallschutz-bedroht-beizen-und-bars/
Stellungsnahme Kantone, Städte,Parteien, Verbände:
www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/nissg.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11170



02.09.2018, 13:07

Quellen, Verweis auf Rückmeldungen


Neuer Petitionstext: **Ab 2019 sollen Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden.**
Dazu ist eine **Messvorrichtung nötig, die mehrere tausend Franken kostet** (Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von **kleinen Konzerthäusern und Veranstalungsräumen kaum getragen werden.** Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bußen gerechnet werden.
Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte "Ausgleichszone" aufkommen.
**Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren. So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.**
Laut verschiedenen Rückmeldungen, wird die Auslagerung der Kosten auf den Bund allerdings kaum umsetzbar sein.


Neue Begründung: Die neue Lärmschutzverordung ist eine unglaubliche Bevormundung und völlig inkonsequent. Jeder und jede Besucher/in einer Veranstaltung entscheidet selbst, ob er/sie sich dem Lärm aussetzen möchte. Es werden an Konzerten jetzt schon gratis Ohrstöpsel verteilt, die die Gefährdung durch Schall enorm verringern.
Der bürokratische Aufwand (siehe NZZ-Artikel) ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche (Anmeldung der Veranstaltung mind. 14 Tage im Voraus).
Dem Bundesamt für Gesundheit scheint nicht ganz klar zu sein, dass gewisse Instrumente schon unverstärkt eine hohe Lautstärke freisetzen. So werden beim Soundcheck mit einem Schlagzeuger in einem kleinen Konzertsaal (150 Personen) schon unverstärkt Lautstärken bis zu 100 dB erreicht. Ganz zu schweigen von einer Guggemusik, die unverstärkt in der Altstadt spielt, sowie einer Horde Partygäste, die zum letzten Song des DJ's mitsingen.
Anders allerdings als an Partys, Konzerten oder Hochzeiten, setzten sich die Bürger/Bürgerinnen folgendem nervtötenden Lärm NICHT freiwillig aus:
Fluglärm
Militäraviatik
Strassenlärm
Baulärm
Jedoch sieht man in diesen Bereichen auf Seiten des Bundes wenig, bis gar kein Engangement.
Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars (man stelle sich ein Konzert in Zimmerlautstärke vor) in den grossen Konzerthäusern stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden. Denn diese bedeutet den finanziellen Untergang für Bars, Clubs sowie kleineren Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten an denen mitgesungen wird. Einzig und allein die Guggemusik an der Fasnacht kann feuchtfröhlich weiterspielen.
Quellen und mehr Informationen:
www.nzz.ch/zuerich/die-verteufelung-des-schalls-ld.1411278
www.20min.ch/schweiz/news/story/Laermschutz-31035440?httpredirect
tageswoche.ch/kultur/nur-die-guggen-duerfen-weiter-laermen-neuer-schallschutz-bedroht-beizen-und-bars/
Stellungsnahme Kantone, Städte,Parteien, Verbände:
www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/nissg.html



29.08.2018, 13:48

Liebe Unterstützende,

schon viele engagierte Menschen haben diese Petition unterschrieben.

Damit der Druck auf die Politik weiter steigt, bitten wir alle den unten verlinkten Facebook- und Twitter-Post zu liken, teilen und an Freunde, Familie und Bekannte zu schicken. Auch das Teilen in Facebookgruppen hilft enorm!

Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/1837733929658148/?type=3&theater

Twitter: twitter.com/oPetition/status/1034737146433871874

Wenn Sie nicht auf Facebook oder Twitter sind, können Sie gerne den Kurzlink der Petition verbreiten: www.openpetition.eu/!schallschutz

Danke für eure Unterstützung und euer unermüdliches Engagement,

euer openPetition-Team


29.08.2018, 12:33




Neuer Petitionstext: **Ab 2019 sollen Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden.**
Dazu ist eine **Messvorrichtung nötig, die mehrere tausend Franken kostet** (Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von **kleinen Konzerthäusern und Veranstalungsräumen kaum getragen werden.** Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bußen gerechnet werden.
Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte "Ausgleichszone" aufkommen.
**Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren. So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.**



22.08.2018, 15:14

Orthographie


Neuer Petitionstext: Ab 2019 sollen Konzerte und Veranstaltungen die eine Lautstärke von 93 Dezibel (dB) überschreiten, aufgezeichnet und 14 Tage im Voraus angemeldet werden. Dazu ist eine Messvorrichtung nötig, die mehrere tausen tausend Franken kostet (Experten sprechen im Schnitt von 5000 CHF).
CHF). Zusätzlichen müssen Kosten für das spezialisierte Personal berechnet werden, die die Analage Anlage bedienen und warten. Diese Kosten können von kleinen Konzerthäusern und Veranstalungsräumen kaum getragen werden. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, muss mit hohen Bussen gerechnet werden.
werden.
Wenn in Zukunft weiter auch noch Veranstaltungen, Partys oder Konzerte in kleinerem Rahmen stattfinden sollen, müssen die Kosten und der bürokratische Aufwand auf den Bund abgewälzt werden. Sollen Veranstaltungen aufgezeichnet werden, so muss der Bund für die Kosten der Messvorrichtung, sowie den Umbau für die benötigte "Ausgleichszone" aufkommen.
aufkommen.
Alternativ könnte der Bund auch Konzerthäuser finanziell unterstützen, wenn diese sich dazu entscheiden, eine Messvorrichtung zu installieren.
So entsteht ein Anreiz, sich für die neue Lärmschutzverordnung einzusetzen.


Neue Begründung: www.nzz.ch/zuerich/die-verteufelung-des-schalls-ld.1411278
www.20min.ch/schweiz/news/story/Laermschutz-31035440?httpredirect
tageswoche.ch/kultur/nur-die-guggen-duerfen-weiter-laermen-neuer-schallschutz-bedroht-beizen-und-bars/
Die neue Lärmschutzverordung ist eine unglaubliche Bevormundung und völlig inkonsequent. Jeder und jede Besucher/in einer Veranstaltung entscheidet selbts, selbst, ob er/sie sich dem Lärm aussetzen möchte.
Es werden an Konzerten jetzt schon gratis Ohrenstöpsel Ohrstöpsel verteilt, die die Gefährdung durch Schall enorm verringern.
verringern.
Der bürokratische Aufwand (siehe Nzz-Artikel) NZZ-Artikel) ist enorm und erschwert das Organisieren von Veranstaltungen bis ins Unmögliche (Anmeldung der Veranstaltung mind. 14 Tage im Voraus).
Voraus).
Dem Bundesamt für Gesundheit scheint nicht ganz klar zu sein, dass gewisse Instrumente schon unverstärkt eine hohe Lautstärke freisetzen.
freisetzen. So werden beim Soundcheck mit einem Schlagzeuger in einem kleinen Konzertsaal (150 Personen) schon unverstärkt Lautstärken bis zu 100 dB erreicht. Ganz zu schweigen von einer Guggemusik, die unverstärkt in der Altstadt spielt, sowie einer Horde Partygäse, Partygäste, die zum letzten Song des DJ's mitsingen.
mitsingen.
Anders allerdings als an Partys, Konzerten oder Hochzeiten, setzten sich die Bürger/Bürgerinnen folgendem nervtötenden Lärm NICHT freiwillig aus:
Fluglärm
Militäraviatik
Strassenlärm
Baulärm
Jedoch sieht man in diesen Bereichen auf Seiten des Bundes wenig, bis gar kein Engangement.
Engangement.
Sollen in Zukunft nicht nur Konzerte von Stars (man stelle sich ein Konzert in Zimmerlautstärke vor) in den grossen Konzerthäusern stattfinden,
stattfinden, so muss unbedingt etwas gegen die neue Verordnung unternommen werden. Denn diese bedeutet den entweder den finanziellen Untergang oder für Bars, Clubs sowie kleineren Bühnen oder das Ende von Konzerten, Partys oder Hochzeiten an denen mitgesungen wird. Einzig und allein die Guggemusik an der Fasnacht kann feuchtfröhlich weiterspielen.



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