Auf den im Februar 2018 versendeten Entwurf des BAGs wurden bis Mai 2018 zahlreiche Stellungnahmen aus den betroffenen Branchen eingereicht. Zur Vertiefung der Informationen zu dem Thema empfehle ich die Lektüre derselben. Nachzulesen auf der Website des Bundes:
Diese neue Verordnung ist unverhältnismässig, schädlich für kleine Musiklokale und ungerecht, weil beispielsweise Guggenmusikgruppen davon ausgenommen wären, wohl deshalb, weil die Bosse in Bern dieses Schweizerische Traditionsgut dann doch nicht angreifen wollen, aus Angst, sie könnten die ganze Traditionsschweizerfraktion gegen sich aufbringen.
Ich bin weder Partygänger, noch Konzertliebhaber, und Festivals sind auch nicht meine Sache;aber wer es will, soll's doch bitteschön auf eigene Verantwortung machen dürfen - es sind ja schliesslich seine Ohren, und nicht die der zentralen Berner Muppet Show.... Wir brauichen, so denke ich, nicht immer neue Verordnungen und Gesetze, die irgend ein Sesselfurzer erdacht hat.
Ich bin selber Musiker (Trommler) und mische seit einigen Jahren auch hin und wieder Live-Konzerte. Jedes Mal, wenn der Sound satt laut war, habe ich gemessen und es war immer um +/- 90 dB. (ob inhouse oder OpenAir) Diese Lautstärke reicht also aus, um kultivierten Sound zu machen, welchen man (ohne Orstöpsel) geniessen kann. Die Branche ist (Beschaller & Musiker, welche zu laut spielen auf der Bühne) selber schuld, wenn nun eine solche Verordnung kommt! Ich hasse diese Saumode, welche in letzter Zeit aufgekommen ist, dass es überall übermässig Bässe (bis zur Übelkeit) haben muss.
Solange die Gesundheitskosten umfassend durch die Besucher solcher Veranstaltungen getragen werden, sprich die Allgemeinheit mit den Folgekosten nicht belastet wird, könnte man solcherart Vorschriften aufheben. Dies ist aber derzeit nicht der Fall, weshalb der Bund einschreiten muss. Im Interesse des Einzelnen, und im Interesse der Allgemeinheit.
Bei einem Schallpegel von 94 dB SPL ist die empfohlene Tagesration "Laerm" bereits ab 1h ueberschritten (bei 97 dB SPL bereits nach 30min und bei 100 dB nach 15min usw.). Obwohl sich das Gehoer nach kurzer Zeit vermeintlich erholt (temporary threshold shift) sind bei Schallpegeln in dieser Groessenordnung Langzeit-Hoerschaeden zu erwarten (permanent threshold shift). Die Langzeitschaeden koennen Jahre spaeter eintreten und koennen zur Altersschwerhoerigkeit beitragen. Dieser Vorstoss ist weniger eine Bevormundung der Buerger als aktiver Gesundheitsschutz.
Gesetze ersparen und hindern dadurch Menschen, Selbstverantwortung, Rücksicht und Toleranz gegenüber anderen zu lernen und anzuwenden. Konsequenz : diese Qualitäten werden nicht aus eigener Überzeugung gefördert, sondern nur noch aufgezwungen. Und die Überwachung generiert nicht-Nutzen-bringende unnötige Kosten Kosten.