309 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr
Die Barsberger Landesstraße L 1022 wurde Anfang der 1970er Jahre als Bezirkstraße "Staubfrei gemacht" (Asphaltiert). Im Laufe der Jahre haben sich die Anforderungen an die Straße geändert.
Der Schwerverkehr hat zugenommen, Siedlungen an der Landesstraße sind gewachsen, die Straße dient auch als Verbindungsweg von Nachbargemeinden in den Burghauser Industrieraum. Seit dem Jahr 2000 wird von der Gemeinde Hochburg-Ach in regelmäßigen Abständen beim Land OÖ die Sanierung und der Ausbau urgiert.
In einem Schreiben aus dem Jahr 2010 hat die Gemeinde die Zusage erhalten, nach den Kanalbauarbeiten die Straße zügig zu sanieren. 2012 hat dann eine Projektvorstellung durch das Land OÖ mit den Grundanrainern am Gemeindeamt stattgefunden. Das Projekt ist leider bis heute nicht in das Straßenbauprogramm des Land OÖ aufgenommen worden.
Begründung
Es wird seit 20 Jahren die Sanierung und der Ausbau der L 1022 urgiert. Wir fordern die Direktion Straßenbau und Verkehr hiermit auf, die Zusage aus dem Jahr 2010 mit dem Ausbauprojekt aus dem Jahr 2012 zeitnah umzusetzen!
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Petition gestartet:
16.02.2020
Petition endet:
15.06.2020
Region:
Oberösterreich
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 21.10.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 20.10.2020Hallo,
aus dem Büro von Landesrat Steinkellner haben wir die Information erhalten das 2022 mit den Arbeiten zur Sanierung und Ausbau begonnen werden soll.
Wir bleiben dran und informieren weiter!
Sg
Auer Herbert u. Martin Zimmer -
Änderungen an der Petition
am 29.03.2020
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.