Soziales

#zulagefuerhelden - Gefahren- bzw. Erschwerniszulage für HeldInnen während der COVID-19 Krise

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Österreichische Bundesregierung / Nationalrat / ÖGB / WKO / Gewerkschaften / Unternehmer

420 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

420 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten


13.04.2020, 07:05

Hallo liebe Petitionsunterstützer:

Wir haben derzeit 340 österreichische Unterschriften sammeln können. Jedem Einzelnen ein herzliches Dankeschön hierfür. 160 Unterschriften fehlen noch für das 1. Etappenziel (500 Unterschriften). Danach werden lokalen Zeitungen, regionale Radiosender und Onlinemedien kontaktiert.

Ausblick: 2. Etappenziel1.000 Unterschriften. Gesucht werden auch noch Personen (ModeratorInnen) für die Facebook Gruppe, die helfen können Gebietsweise zu unterstützen (Bundesland, Bezirk, Gemeinden).

Was ist hier zu tun, Gruppen und Personen in die Facebook Gruppe einzuladen und sich ein wenig mit dem Thema oder gerne auch anderen Themen auszutauschen. Bei Interesse E-Mail an ms@my-t-cells.org oder PN in FB.

1. Interview mit Jobberie, vielen Dank:
jobberie.at/systemerhalterinnen-brauchen-zulagen-und-keinen-danke-treuerabatt

#zulagefuerhelden ... sagen wir mit unserer Unterschrift DANKE!



08.04.2020, 02:38

Formulierungen wurden überarbeitet und leicht angepasst.


Neue Begründung: Diese Menschen und deren Angehörigen, haben sich nicht nur gutgemeinte "Heldenzurufe", Trinkgeld, Blumen oder dergleichen verdient, sondern diesen Menschen und auch Ihren im selben Haushalt lebenden und liebenden Personen, steht eine ordentliche SEG-Zulage zu!
Die Unternehmen, die momentan die meisten Personen diesbezüglich beschäftigen, können sich solch eine Entlohnung locker leisten und sollen auch an die Zukunft denken! „Gehts dem/der Mitarbeiter*in dem Mitarbeiter gut gehts der Wirtschaft gut“.
In diesem Sinne Leute unterstützt diese Petition! #zulagefuerhelden
#zulagefuerhelden ????

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 331 (314 in Österreich)


08.04.2020, 02:20

Formulierungen wurden überarbeitet und leicht angepasst.


Neue Begründung: Diese Menschen und deren Angehörigen, haben sich nicht nur gutgemeinte "Heldenzurufe", Trinkgeld, Blumen oder dergleichen verdient, sondern diesen Menschen und auch Ihren im selben Haushalt lebenden und liebenden Personen, steht eine ordentliche SEG-Zulage zu!
Die Unternehmen, die momentan die meisten Personen diesbezüglich beschäftigen, können sich solch eine Entlohnung locker leisten und sollen auch an die Zukunft denken! „Gehts dem Mitarbeiter dem/der Mitarbeiter*in gut gehts der Wirtschaft gut“.
In diesem Sinne Leute unterstützt diese Petition! #zulagefuerhelden ????
#zulagefuerhelden

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 331 (314 in Österreich)


08.04.2020, 02:13

Formulierungen wurden überarbeitet und leicht angepasst.


Neuer Petitionstext: **#zulagefuerhelden - Schmutz, Gefahren- bzw. Erschwerniszulage (SEG-Zulage) für HeldInnen während der COVID-19 Krise: **
Voraussetzungen:
1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums Sozialministeriums, betreffend vorläufiger vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.
Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum geltend werden der Verordnung 16.03.2020 (BGBl. I Nr. 12/2020).
Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die Dienstnehmer*Innen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereitgestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Voraussetzung).
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- „Bauernmarkt“ (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und – Direktvermarkter bäuerlicher Produkte
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel (Landesprodukte)
- Tankstellen
- Banken
- Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Lieferdienste
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- Kfz-Werkstätten
- Ehrenamtliche Freiwillige
Verordnung: www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 331 (314 in Österreich)


08.04.2020, 02:09

Formulierungen wurden überarbeitet und leicht angepasst.


Neuer Petitionstext: **#zulagefuerhelden - Schmutz, Gefahren- bzw. Erschwerniszulage (SEG-Zulage) für HeldInnen während der COVID-19 Krise:**
Voraussetzungen:
Krise: **
Voraussetzungen:
1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorl. vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.
Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum Geltendwertend geltend werden der Verordnung 16.03.2020.
16.03.2020 (BGBl. I Nr. 12/2020).
Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die DienstnehmerInnen Dienstnehmer*Innen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereit gestellt bereitgestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Vorraussetzung).
Voraussetzung).
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- „Bauernmarkt“„Bauernmarkt“(einschließlich „Bauernmarkt“ (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und - Direktvermarkterbäuerlicher – Direktvermarkter bäuerlicher Produkte
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits-und Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen,die Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetzeerbracht Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits-und Sicherheits- und Notfallprodukten
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
Düngemittel (Landesprodukte)
- Tankstellen
- Banken
- Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Lieferdienste
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ-Werkstätten
Kfz-Werkstätten
- Ehrenamtliche Freiwillige
Verordnung: www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf


Neue Begründung: Diese Menschen und auch Ihre Angehörige deren Angehörigen, haben sich nicht nur gutgemeinte "Heldenzurufe", Trinkgeld, Blumen oder dergleichen verdient, sondern diesen Menschen und auch Ihren im selben Haushalt lebenden und liebenden Personen, steht eine ordentliche Gefahrenzulage SEG-Zulage zu!
Die Unternehmen, die momentan die meisten Personen diesbezüglich beschäftigt, kann beschäftigen, können sich solch eine Entlohnung locker leisten und soll sollen auch an die Zukunft denken! Gehts „Gehts dem Mitarbeiter gut gehts der Wirtschaft gut!
gut“.
In diesem Sinne Leute unterstützt diese Petition! #gemeinsamschaffenwirdas :-)
#zulagefuerhelden ????

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 331 (314 in Österreich)


07.04.2020, 09:30

Wir suchen Dich, ja gerade Dich!!!

Moderatoren für die Facebook-Gruppe: www.facebook.com/groups/zulagefuerhelden/ bzw. fbzulagefuerhelden.my-t-cells.at

nach Bundesländern: Vorarlberg, Kärtnen, Burgenland, Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Steiermark.

Wer hat Lust und Liebe uns in der Sache zu unterstützen:

"Freiwillige Tätigkeiten, Gruppenaufbau in den verschiedensten Berufsgruppen lt. Petition, Moderation von Beiträgen regional zu Deinem Bundesland! Bitte per PN an mich".

Geschützter Zeitvertreib vom Homeoffice!!!


06.04.2020, 08:18

Passus Erschwerniszulage in Titel und Text einbezogen.


Neuer Titel: #zulagefuerhelden - Gefahrenzulage Gefahren- bzw. Erschwerniszulage für Dienstleistende Personen HeldInnen während der COVID-19 Krise


Neuer Petitionstext: **Gefahrenzulage **#zulagefuerhelden - Gefahren- bzw. Erschwerniszulage für die vielgepriesenen HeldInnen in während der Corona-Pandemie-Krisenzeit:**
COVID-19 Krise:**
Voraussetzungen:
1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorl. Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.
Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum Geltendwertend der Verordnung 16.03.2020.
Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die DienstnehmerInnen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereit gestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Vorraussetzung).
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- „Bauernmarkt“„Bauernmarkt“(einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und - Direktvermarkterbäuerlicher Produkte
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits-und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen,die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetzeerbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits-und Notfallprodukten
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen
- Banken
- Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Lieferdienste
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ-Werkstätten
- Ehrenamtliche Freiwillige
Verordnung: www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 297 (282 in Österreich)


04.04.2020, 11:07

Um Begrifflichkeit Erschwerniszulage ergänzt:

Siehe
www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819748&portal=oegkdgportal


Neuer Petitionstext: **Gefahrenzulage bzw. Erschwerniszulage für die vielgepriesenen HeldInnen in der Corona-Pandemie-Krisenzeit:**
Voraussetzungen:
1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorl. Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.
Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum Geltendwertend der Verordnung 16.03.2020.
Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die DienstnehmerInnen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereit gestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Vorraussetzung).
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- „Bauernmarkt“„Bauernmarkt“(einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und - Direktvermarkterbäuerlicher Produkte
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits-und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen,die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetzeerbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits-und Notfallprodukten
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen
- Banken
- Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Lieferdienste
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ-Werkstätten
- Ehrenamtliche Freiwillige
Verordnung: www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 251 (237 in Österreich)


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