08.04.2020, 02:09
Formulierungen wurden überarbeitet und leicht angepasst.
Neuer Petitionstext: **#zulagefuerhelden - Schmutz, Gefahren- bzw. Erschwerniszulage (SEG-Zulage) für HeldInnen während der COVID-19 Krise:** Krise: **
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
1. Direkter nachweislicher Kundenkontakt
2. Laut "Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorl. vorläufiger Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19" erlaubter Betrieb oder bezahlte Organisation.
Zuschlag je geleisteter Arbeitsstunde: In der Form 100% für die Person + weitere 100 % für jede im selben Haushalt gemeldete Person (Beispiel: Handelsangestellte mit Ehemann und einem Sohn im gemeinsamen Haushalt wären dann 300% Zuschlag)! Rückwirkend bis zum Geltendwertend geltend werden der Verordnung 16.03.2020. 16.03.2020 (BGBl. I Nr. 12/2020).
Die Zuschläge sollen vom Unternehmen abhängig von der Unternehmensgröße und Einkommensnachweise für das jeweils erbrachte Jahr selbst bezahlt, bzw. vom Staat Österreich aus dem Krisenfond übernommen werden, aber wenn nicht vom Krisenfond finanziert steuerbegünstigt auf dessen Ausgaben wirken. Für die DienstnehmerInnen Dienstnehmer*Innen muss dies natürlich steuerfrei erfolgen. Für Staatsbedienstete und auch ehrenamtliche Freiwillige soll das Geld ebenfalls aus dem Fond bereit gestellt bereitgestellt werden (Zeitaufzeichnungen bzw. Nachweis als Vorraussetzung). Voraussetzung).
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel
- „Bauernmarkt“„Bauernmarkt“(einschließlich „Bauernmarkt“ (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und - Direktvermarkterbäuerlicher – Direktvermarkter bäuerlicher Produkte
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikel, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits-und Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen,die Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe-bzw. Chancengleichheitsgesetzeerbracht Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
- veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits-und Sicherheits- und Notfallprodukten
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel Handel mit Saatgut, Futter und Düngemittel Düngemittel (Landesprodukte)
- Tankstellen
- Banken
- Post einschließlich Postpartner, sowie Postgeschäftsstellen welche von einer Gemeinde betrieben werden, soweit diese unter die Ausnahme des § 2 fallen, und Telekommunikation
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Lieferdienste
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ-Werkstätten Kfz-Werkstätten
- Ehrenamtliche Freiwillige
Verordnung: www.wko.at/service/BGBLA_2020_II_96.pdf
Neue Begründung: Diese Menschen und auch Ihre Angehörige deren Angehörigen, haben sich nicht nur gutgemeinte "Heldenzurufe", Trinkgeld, Blumen oder dergleichen verdient, sondern diesen Menschen und auch Ihren im selben Haushalt lebenden und liebenden Personen, steht eine ordentliche Gefahrenzulage SEG-Zulage zu!
Die Unternehmen, die momentan die meisten Personen diesbezüglich beschäftigt, kann beschäftigen, können sich solch eine Entlohnung locker leisten und soll sollen auch an die Zukunft denken! Gehts „Gehts dem Mitarbeiter gut gehts der Wirtschaft gut! gut“.
In diesem Sinne Leute unterstützt diese Petition! #gemeinsamschaffenwirdas :-) #zulagefuerhelden ????
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 331 (314 in Österreich)