23.05.2022, 17:07
Die Volksanwaltschaft wurde im Juli 2021 von der BI Tempodreissigmillstatt im Namen des Vereins Forum Millstättersee befragt. Der Grund: Die BH Spittal untersagte die Tempoanzeige auf den Tempomessgeräten. Nun ist aber eine Tempoanzeige verkehrswissenschaftlicher Standard (ÖAMTC, ADAC, VCÖ) und in allen anderen Bundesländern zugelassen bis sogar verlangt (NÖ). Sie trägt mehr zur Temporeduktion bei als ein bloßer Smiley.
Heute kam die abschließende Stellungnahme, ein Zitat daraus: "Nach Ansicht der Volksanwaltschaft sind somit keine objektivierbaren Hinweise zugunsten des von Behörde vertretenen Standpunktes gegeben, welche auf wissenschaftlich überprüfbaren, verkehrstechnischen bzw. verkehrspsychologischen Erkenntnissen beruhen würden." Die Angelegenheit wird nun dem Landeshauptmann zur Entscheidung vorgelegt werden.