10.09.2019, 01:18
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition „MITEINANDER FÜREINANDER – Für Ezat und das große Ganze“!
Ich habe zwei gute Nachrichten.
• EZAT HAT DIE TOEIC ENGLISCH PRÜFUNG AUF DEM NIVEAU A2 BESTANDEN.
Damit hat er alle notwendigen Prüfungen absolviert und genügend Punkte für den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte erreicht.
Ich bedanke mich herzlich bei Gerti Patsch-Miller vom Verein „Ried hilft“, die so oft mit Ezat Englisch gelernt hat.
• DIE BEWERBUNGEN ALS SCHWEISSTECHNIKER LAUFEN ERFOLGREICH
Wir haben in den letzten Wochen viele Bewerbungsschreiben verschickt und mit drei Betrieben persönliche Bewerbungsgespräche geführt.
Ein freundlicher und besonders loyal und menschlich eingestellter Familienbetrieb und ein ebenso sozial vorbildlicher Großbetrieb sind bereit, Ezat einzustellen.
Wie es aussieht, steht seinem Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte nichts mehr im Wege.
Wir freuen uns riesig! Gefeiert wird jedoch erst, wenn Ezat die Karte und damit den Aufenthaltstitel in Österreich in Händen hält.
• NICHT SO TOLL LÄUFT ES BEI EZATS FREUND RAHMAT
Wer eine unserer Lesungen besucht hat, kennt Rahmat.
Rahmat verfügt seit seinem Volontariat im September 2017 über eine schriftliche Zusage, eine Lehre bei einer Elektrofirma in der Nachbargemeinde zu absolvieren. In Einverständnis mit dem Firmenchef zog Rahmat es damals vor, einen Basisbildungskurs am BFI zu machen und im Anschluss daran den österreichischen Pflichtschulabschluss nachzuholen, da er noch in seinem Leben in die Schule ging und Lernen, genauso wie Arbeiten, bei denen kognitives Denken gefordert ist, eine Leidenschaft für ihn darstellt. Rahmat schloss den Pflichtschulabschluss im Dezember 2018 in sämtlichen Gegenständen jeweils entweder mit „Sehr gut“ oder mit „Gut“ ab.
Inzwischen gab es den Regierungsbeschluss vom September 2018, nach dem es Asylwerbern nicht mehr gestattet ist, eine Lehre zu beginnen, und an den das AMS gebunden ist. Da das Beschäftigungsverbot für Asylwerber dem EU-Recht widerspricht, und der Verein „Helping Hands“ sich unentgeltlich dazu bereit erklärt hatte, konnten wir die Firma davon überzeugen, eine Beschwerde beim AMS zu machen, welche in Folge an das BVwG geleitet wurde. Rahmat nutze die Zeit der Beschwerde, um das Abendgymnasium zu besuchen und sein Allgemeinwissen als Vorbereitung auf die Berufsschule aufzupolieren.
Im Juli 2019 kam endlich die Nachricht vom BVwG, dass der Beschwerde stattgegeben wurde und die Freude war, wie man sich vorstellen kann, groß. Was wir erst später erfuhren, ist, dass das AMS vom Bundesamt für Soziales die Weisung erhielt, dagegen eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.
Das Problem ist nun, dass das AMS nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz während einer Revisionserhebung im Beschäftigungsverfahren keine Beschäftigungsbewilligung für Rahmat ausstellen darf. Hier gestaltet sich die Sachlage nämlich anders als im Asylverfahren, wo ja das Erkenntnis sofort gültig ist, was wie bekannt zu Abschiebung während der Revisionserhebung führt. Wir haben das im Oktober 2018 mit Ezat ja selbst hautnah erlebt.
Nun ist die Enttäuschung riesengroß, vor allem, weil uns die Juristin mitteilte, dass das Verfahren beim VwGH ca. 1,5 Jahre dauern könne.
Auch die regionale Wirtschaftskammer findet diese Vorgangsweise eine Farce, vor allem da das Innviertel eine wachsende Wirtschaftsregion ist, in welcher der Fachkräftemangel ständig steigt.
Trotz dieser Hiobsbotschaft geben wir natürlich nicht auf! Ich habe Bittschreiben an viele Bundes- und Landespolitiker und an die WKO geschrieben.
Eine Rechtsanwältin hat sich daraufhin bereit erklärt, Rahmats Fall als Präzedenzfall vor dem Gericht der EU in Brüssel zu übernehmen. Kosten entstehen für uns dabei keine. Wenn der Fall durchgeht, wäre das eine Errungenschaft für alle Asylwerber!
Vielen Dank an alle und herzliche Grüße,
Heidi Rossak
Hier noch zwei Zitate:
„Es ist eine Farce, wirtschaftlich gesehen dumm und sozial unverantwortlich, gut integrierte, leistungswillige und leistungsfähige junge Menschen nicht arbeiten zu lassen, in ein Land abzuschieben, in dem sie mit dem Tod bedroht werden und eine psychische Folter, Entscheidungen bis zu 4 JAHRE darüber nicht zu treffen, ob abgeschoben wird oder nicht.
Die Verwaltung des österreichischen Staates verstößt dabei gegen Menschenrechte und das EU-Recht und handelt gegen jedwede wirtschaftliche Vernunft und soziale Verantwortung.“
Michael Großbötzl, Malermeister und Unternehmer, Ried i.I.
„Die Nachricht hat mich ehrlich gesagt sehr schockiert und ich verstehe nicht, warum das AMS eine Revision machen muss.
Ich lebe seit 2016 in Österreich, habe Deutsch im Selbststudium bis zur erfolgreichen B1-Prüfung gelernt und tue alles für meine Integration. Warum darf ich nicht einmal jetzt arbeiten und mich für Österreich nützlich machen, wo es sogar vom BVwG erlaubt wurde und obwohl es in Oberösterreich einen Fachkräftemangel gibt?“
Rahmat Hossaini