29.11.2019, 22:45
Liebe Mitbürger,
vorweg, lieben Dank an der gestrigen Teilnahme.
Ein Großteil der Gemeindevertreter hat durch Abwesenheit geglänzt, jeder möge sich diesbezüglich seine Gedanken machen, denn der nächste Jänner steht schon vor der Tür.
Nur zur Verhandlung:
Zu Beginn der Verhandlung war ich der Meinung, dass dies für uns nicht gut ausgehen würde. Die Betreiber der Anlage sind mit schwerem Geschütz aufgefahren, 4-6 Firmenvertreter und Anwalt, ich hatte auch das Gefühl, dass die Vertreter der Landesregierung eher für das Projekt waren anstatt neutral zu sein.
Gleich zu Beginn wurde unser Herr BM durch den Verhandlungsleiter darüber informiert, dass, entgegen seiner eigenen Meinung, er nur ein formelles Vertretungsrecht für die Bürger hat aber er damit kein Parteistellungsrecht erhält. Es erhalten nur die diejenigen ein Stellungsrecht welche vor Beginn der Verhandlung den Einspruch in schriftlicher Form eingebracht haben und diejenigen die dies am Verhandlungstag ebenfalls schriftlich abgeben. Daraufhin gab es ein paar Wortmeldungen und insbesondere der Hinweis, dass die Verhandlung vor Ablauf der Frist für die Einsichtnahme stattfindet. Auf Grund dessen erfolgte die mündliche Zusage, dass alle bis zum 17.12.2019 schriftlich einlangende Einsprüche berücksichtigt werden.
Die erste Sachverständige äußerte sich zum Projekt, ihre Kompetenz sollte die Meteorologie sein, dies wage ich jedoch zu bezweifeln, denn es wurden zur Beurteilung der Windrichtung Messpunkte in Gänserndorf und Glinzerndorf herangezogen und die Daten der Windräder, welche sich in unmittelbarer Nähe der Schottergrube befinden wurden nicht berücksichtigt.
Um 11.00 Uhr fand der Lokalaugenschein statt und siehe da, es gab plötzlich keine Tätigkeit in der Grube, 2 Tage davor kamen die LKW´S im Minutentakt, danach Pause und um 13.00 Uhr Wiederaufnahme der Verhandlung mit einer sehr geringen Beteiligung, auch Gemeindevertreter fanden es der Mühe nicht wert dabei zu sein.
Gleich zu Beginn gab es eine kleine interne Besprechung zwischen Anwalt und Verhandlungsleiter, wo wahrscheinlich der Anwalt dem Leiter die rechtliche Grundlage für das Parteistellungsrecht erklärt haben dürfte.
Daraufhin wurde die Zusage vom Vormittag widerrufen. Nach Protesten und schriftlichen Eintrag, dass es am Vormittag eine Zusage gab, nahm er Abstand von seinem Widerruf.
Nun kam der Zeitpunkt der Einsprüche.
Es gab wieder eine Überraschung für uns, denn plötzlich erhalten nur noch die Einsprüche ein Parteistellungsrecht, welche am heutigen Tag schriftlich abgegeben wurden und auch vorgelesen werden und zwar von der jeweiligen Person persönlich.
Wieder kam es zu einen Disput mit dem Verhandlungsleiter und er wurde von uns auf seine Zusage vom Vormittag erinnert und das dabei keine Rede davon war, dass der Einspruch vorgelesen werden müsste.
Wir einigten uns auf einen Deal und der Herr BM durfte für alle abwesenden den Einspruch vorlesen und diese erlangten damit das Parteistellungsrecht.
Ich tat dies, für diejenigen Personen von denen ich dazu die Vollmacht hatte, 7 Parteien erhielten somit auch das gleiche Recht.
Danach waren die diversen Sachverständigen an der Reihen mit den üblichen Protestfragen von diversen Personen. Plötzlich kam Unruhe auf, denn es war die Rede von einem Ergänzungsantrag zum Projekt welcher kurz darauf, sozusagen unterm Tisch, eingebracht wurde, unser Herr BM wies daraufhin, dass die Gemeinde diesen Antrag nicht erhalten hat und dies nicht korrekt sein könnte.
Nach kurzem innehalten begriff ich welche Möglichkeit sich für uns aufgetan hat und beantragte den Abbruch der Verhandlungen über das Projekt, weil laut Kundmachung müssen alle Projektunterlagen sechs Wochen zur Einsichtnahme aufliegen.
Nur wiederwillig und nach mehrmaliger Aufforderung zur schriftliche Protokollierung meines Begehrens wurde die Verhandlung abgebrochen.
Die Sachverständigen gaben danach ihre Stellungnahme schriftlich ab und das Protokoll wird den zum Zeitpunkt anwesenden Personen zugestellt werden.
Das heißt, das Projekt geht zurück zum Start, er muss neu eingereicht werden und dann erfolgt wieder eine neue Kundmachung und das Spiel beginnt von vorne.
Ich ersuche alle betroffenen Bürger auf ihre Rechte zu beharren und einen schriftlichen Einspruch zu erheben.
Der Einspruch muss bis zum 17.12.2019 beim Amt in St. Pölten einlangen.
Bitte weist auch auf die Bienenfresser und auf die Uferschwalben hin, wenn jemand nach einen Triel auf Bild festhalten könnte, dann hätten wir eine große Chance. Anscheinend sind diese Tierchen schützenswerter als unsere Kinder.
P.S. Bitte um Unterschriften für die Petition.
LG
Niki