21.12.2019, 09:42
VOLKSBEGEHREN VOLKSBEGEHREN
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21.12.2019 08:39 Uhr
Liebe Mitbürger!
Wie es schon scheint, versuchen uns die Politiker zu vereinnahmen.
Auf Fotos sieht man nur Politiker, Interviews geben nur Politiker und Nahaufnahmen gibt es nur von Politikern. Statements werden nur berücksichtigt, wenn diese von Politikern kommen.
Was haben diese Damen und Herren dazu beigetragen? Nichts und nochmals nichts.
Bei der letzten Demo haben wir das live mitbekommen, außer heißer Luft kam von denen nichts.
Wenn ich Unterlagen von der Gemeinde benötige, so werde ich auf den Rechtsweg vertröstet, angeblich gibt es keine Vereinbarungen über die Nutzrechte der Zufahrt, denn hinter vorgehaltener Hand heißt es: Es gibt einen Deal.
Es gibt angeblich Bescheide aus den 90.er Jahren, wo eine Rekultivierung der Schottergrube vereinbart wurde, diese sind aber, wieder hinter vorgehaltener Hand nicht gültig. Generell kriege ich keine Einsicht über die Bescheide. Daher muss ich den mühsamen Weg über Ansuchen bei der Behörde gehen.
Dieses Ansuchen hat schriftlich zu erfolgen und die Basis dafür, ist das Grund des UIG (Umweltiformationsgesetz). Im Namen der BUM werde ich dieses Ansuchen stellen.
Nun zur wichtigsten Sache:
Damit keine Vereinnahmung durch Politiker erfolgen kann und wir in der Berichterstattung nicht untergehen, möchte ich den Antrag für ein Volksbegehren stellen.
Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen). D.h. es sind mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen notwendig. Diese müssen im Verlauf von zwei Kalenderjahren gesammelt werden.
Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
Meine Forderungen wären:
1.) Mindestentfernung von Deponien zum ersten bewohnten Objekt, zB. laut Windkraftanlagen. In Bayern gilt die 10H-Regel, d.h. die Entfernung beträgt:
10 x Höhe des Windrades.
2.) UVP Prüfung zwingend, unabhängig der Größe und unabhängig des Verfüllvolumens einer Deponie.
Nun zum schmerzlichsten Punkt:
Wie immer geht es ums Geld und dies ist als Hürde wahrscheinlich auch so gewollt, von der Politik.
.) Die Bestätigung über die Einzahlung eines Kostenbeitrages in der Höhe von 500,- Euro auf ein Konto des Bundesministeriums für Inneres.
.) Letzte Hürde für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Eintragungsverfahrens ist, dass der (die) Bevollmächtigte innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Verlautbarung einen Druckkostenbeitrag in der Höhe von 2.250 Euro an das Bundesministerium für Inneres zu überweisen hat. Dieser Beitrag wird ebenso wie der im Zuge der Anmeldung geleistete Beitrag, sofern ein Volksbegehren in der Folge erfolgreich ist, in der fünffachen Höhe rückvergütet.
Die beiden Punkte sind von der Seite österreich.gv.at kopiert und eingefügt worden.
Bitte um Antworten, damit ich weiß, woran ich bin.
LG
Euer Niki