23.11.2021, 18:58
Dass ich die Bestimmungen und Richtlinien der openPetition einhalte
Neue Begründung: Begründung
Eine Impfung gegen COVID-19 kann nur ein Angebot sein und kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss gewahrt bleiben. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Gewissensfrage, ob er das Angebot einer Impfung annehmen will oder nicht.
Die Gewissensfreiheit ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt und in Österreich geltendes Recht: "Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können." (de.wikipedia.org/wiki/Gewissensfreiheit) Diese muss hier zur Anwendung kommen.
Diese Petition richtet sich gegen einen Impfzwang, eine Impfpflicht und jeglicher Benachteiligung, in welcher Art und Weise auch immer, von Menschen, die nicht geimpft sind. Diese Petition beinhaltet keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit oder den Nutzen einer Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus oder den Vor- und Nachteilen einer solchen Impfung.
Die Initiatoren und Unterzeichner dieser Petition fordern ausschließlich, dass die Entscheidung über eine Impfung eine höchst persönliche ist und bleiben muss und nicht von staatlicher Seite vorgeschrieben und - direkt oder indirekt - erzwungen werden kann.
Diese Petition soll jenen politischen Kräften in Österreich, die sich gegen einen Impfzwang aussprechen (Recht auf persönliche Freiheit), die notwendige Unterstützung aus der Bevölkerung geben und der Bundesregierung deutlich machen, dass diese von Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert werden kann.
Was wird unter Grundrechten verstanden und darf nicht geändert werden.
Grundrechte
Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.
Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.
Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:
1. Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz Recht auf Leben
2. Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
3. Recht auf persönliche Freiheit
4. Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
5. Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
6. Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums
7. Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit
8. Recht auf Datenschutz
9. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
10. Recht der Eheschließung und auf Familiengründung
11. Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit
12. Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung
13. Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
14. Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess
Letzte Aktualisierung: 9. April 2021
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (48 in Österreich)