Region: Steiermark
Gesundheit

„Gemeinsam gegen Lärm – (Sofort)Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall im Wohnumfeld“

Petition richtet sich an
Landesregierung Steiermark, Bundesregierung
512 Unterstützende
51% erreicht 1.000 für Sammelziel
512 Unterstützende
51% erreicht 1.000 für Sammelziel
  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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13.06.2024, 11:22

Die Petition endet leider nach einem Jahr am 26. Juli 2024. Da die Plattform sie als INFORMATIONSMEDIUM sieht und nicht unbedingt als repräsentative „Umfrage“,
wäre eine weitere Verbreitung hilfreich. Vielleicht finden sich ja noch Bürgerinnen und Bürger, die unterschreiben und Kommentare hinterlassen möchten, die dann anderen hilfreich sind. Eine Unterstützung ist auch geheim möglich.
Im Juli wird die Plattform eine neue Petition entsprechend neuer Erkenntnisse und Entwicklungen starten. Auch da ersucht die Plattform um Unterstützung!
Was wurde bisher mit Ihrer/Deiner Unterstützung erreicht: 1) Sensibilisierung für das Thema "Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen sowie Hochfrequenzen und Mikrowellen aus technischen Quellen und gesundheitliche Auswirkungen" 2) Ein Ende der Diffamierung, Diskriminierung, Isolierung vieler betroffener Bürgerinnen und Bürger 3) beim Land Steiermark: ein offizielles Brummton-Erhebungsblatt und einen "Infraschall-Ordner", die Anschaffung von geeigneten Messgeräten, die Aufstockung und Schulung von Personal sowie die Einbindung zweier Professuren der TU Graz, STEIERMARK weite Messungen im Jahr 2023 (in die leider betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie kontaminierte Gebäude nicht eingebunden waren und die deshalb überwiegend zu keiner Hilfe geführt haben (eine Wärmepumpe wurde detektiert) , ein Bericht darüber ist gerade erst in Arbeit und sind der Plattform Details zu keiner Zeit bekannt gemacht worden), die Bildung eines Arbeitskreises (leider ohne Einbindung betroffener Bürgerinnen und Bürger, die hier Erfahrungen, Erkenntnisse und Wissen einbringen könnten), Gespräche beim Referat für Lärm- und Strahlenschutz und eine Einladung beim Gesundheitslandesrat und der Umweltlandesrätin, die zugesichert haben, das Thema ERNST ZU NEHMEN (leider, trotz umfangreicher und offensichtlich ergebnisloser Messungen, bisher ohne konkrete Hilfe für betroffene Steirerinnen und Steirer) 4) !!! HILFE für alle Bürgerinnen und Bürger in Österreich: Zusage des Gesundheitslandesrates und der Umweltlandesrätin einen Länderübergreifenden Arbeitskreis zu bilden; die Steiermark soll dabei "Vorreiter" und "federführend" sein 5) folgende Forderungen wurden konkret formuliert: Umgehend Maßnahmen an bekannten und angezeigten Quellen, Umgehende Hilfe zumindest für all jene, die Erhebungsblätter (57/2023) und Anzeigen übermittelt haben, die Einbindung von betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie kontaminierten Gebäuden in Messungen und Maßnahmen, ein Ende der einseitigen Kommunikation mit Land, Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden (dies gehe nicht, sagte der Gesundheitslandesrat, dass diese Stellen keine Rückantwort auf schriftliche Eingaben geben), der Gesundheitslandesrat wurde aufgefordert, sich mit der Ärztekammer und der Med Uni auszutauschen (HNO-Spezialisten und Sanitätsdirektion werde er auch kontaktieren, so der GLR) bzw. sich mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen betreffend gesundheitlichen Auswirkungen zu befassen, sowie auch mit der Tatsache, dass es keine ICD-Codes gibt, die eine Erkrankung aufgrund von technischen Quellen verursachten Schall- bzw. Frequenzbelastungen erfassen würden; bisher wurden und werden derartige Erkrankungen nicht einmal statistisch erfasst und kann folglich der Gesetzgeber vermutlich keine Verletzung des Grundrechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit erkennen.
Gefordert wurden von der Plattform eine Anlaufstelle für Anzeigen und Meldungen (da bei derartigen Frequenzen Schallquellen nicht allein mit den Ohren gefunden und angezeigt werden können)>vorgeschlagen wurde eine Stelle in der A15 und eine Verschränkung aus technischer und medizinischer Fachkompetenz . Gefordert wurden von der Plattform Verordnungen, um Maßnahmen umgehend umsetzen zu können. Gefordert wurde, dass bei Messungen ZUMINDEST die Bestimmungen der DIN NORM 45680/1997 (Entwurf 2020) zur Anwendung kommen und betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie kontaminierte Gebäude eingebunden werden und das Messungen unangekündigt stattfinden sollen. Dies war und ist in den überwiegenden Fällen, auch betreffend Messungen 2023, nicht der Fall, so betroffene Bürgerinnen und Bürger trotz umfangreicher, kostspieliger Messungen ohne konkreter Hilfe durch Maßnahmen an den Quellen bleiben. Gefordert wurde von der Plattform, dass privat beauftragte, umfangreich durchgeführte Messungen von sachverständigen Akustikexperten (Messergebnisse) anerkannt und berücksichtigt werden und dass Akustikexperten in Prozesse eingebunden werden.


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