Region: Steiermark
Gesundheit

„Gemeinsam gegen Lärm – (Sofort)Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall im Wohnumfeld“

Petition richtet sich an
Landesregierung Steiermark, Bundesregierung
512 Unterstützende
51% erreicht 1.000 für Sammelziel
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  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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07.12.2023, 20:25

Sehr geehrte Frau Lenz,
vielen Dank für Ihre weitere E-Mail mit den Unterlagen. Die Volksanwaltschaft hat Ihr Anliegen geprüft und kann Ihnen derzeit nicht weiterhelfen, da es die derzeitige Rechtslage nicht zulässt. Wir – als TV-Redaktion – können die Causa damit momentan nicht aufnehmen, da wir auf die Zusammenarbeit mit der VA und auf deren Einschätzung angewiesen sind. Die VA kann allerdings Gesetzesänderungen im Parlament vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion „Bürgeranwalt“
(Im Auftrag von Dr. Peter Resetarits)

Die Plattform bzw. betroffene Einzelpersonen und Familien, die bereits massiven gesundheitlichen Schaden aufgrund jahrelanger nachgewiesener tieffrequenter Schallbelastung von technischen Anlagen erlitten haben, haben die Volksanwaltschaft mehrfach auf die unzureichende Rechtslage (auch mögliches Behördenversagen) hingewiesen und Hilfe in Form von Unterstützung für Gesetzesänderungen erbeten. Bürgeranwalt führt diese Möglichkeit der Hilfe im letzten Satz des Schreibens vom 7.12.2023 aus.

Die VA führt selbst in einem Schreiben an die Plattform vom 29.11.2023 folgendes aus: Die Volksanwaltschaft ist auch nicht zur Kontrolle der Gesetzgeber berufen. Nur wenn sich ergibt, dass eine gesetzliche Regelung nicht dem gewollten oder gewünschten Zweck entspricht oder der Gesetzesvollzug unangemessene Härten hervorruft, kann die Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Tätigkeitsberichte an den Bundesgesetzgeber bzw. den jeweiligen Landesgesetzgeber mit Änderungsvorschlägen herantreten.

Dieses Herantreten an den Bundesgesetzgeber wird von der Plattform, aufgrund der Flut betroffener Menschen, die oft auch Unsummen an Geldern für private Spezialmessungen in die Hand genommen haben (mangels Rechtslage jedoch ohne Hilfe blieben), wiederholt erbeten.

Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Achtung seiner Gesundheit.
(2) Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit durch staatlich geregeltes Handeln steht den Betroffenen ein Recht auf Einhaltung der zum Schutz der Gesundheit erlassenen generellen Normen zu. Jeder Mensch hat das Recht, dies in einem Verfahren durchzusetzen.
(3) Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers.


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