03.01.2023, 15:47
- Profilbild (Bild im Querformat kommt demnächst) & Logo des Vereins getauscht
- Quellenangaben, soweit möglich; die web site der St.Pöltener Grünen wird zZt. mit einer Rubrik über die Ergebnisse der UIG-Anfrage aktualisiert; wird nachgereicht, sobald aktiv
Neue Begründung:
Seit Herbst 2020 kommt es zu massiven Geruchsbelästigungen im westlichen Teil St. Pöltens, ausgehend von den abfallrechtlichen Anlagen am Standort Linzer Straße 145. Trotz kontinuierlicher Meldungen dieser Geruchsbelästigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde konnte keine dauerhafte Besserung erzielt werden.
In persönlichen Gesprächen haben die Betreiber die Information und Involvierung der Bevölkerung in Aussicht gestellt, jedoch nie in die Tat umgesetzt. Auch vom Amt der NÖ Landesregierung wurden den Anrainerinnen und Anrainern keine stichhaltigen Informationen zum Grund des Gestanks zur Verfügung gestellt. Dank einer aktuellen Recherche der Grünen St. Pölten (Anfrage gemäß §§ 1 bis 5 Umweltinformationsgesetz) wissen wir nun jedoch, dass es seit der Übernahme der abfallrechtlichen Anlagen durch die Zöchling Abfallverwertung GmbH per 1. April 2019 zu einer massiven Veränderung der Anlagen gekommen ist.
Seit der Übergabe der abfallrechtlichen Anlagen am Standort Linzer Straße 145 von der Stadt St. Pölten an einen privaten Betreiber hat die zuständige Aufsichtsbehörde (Amt der NÖ Landesregierung) in einer Serie von Bescheiden die Konsense für die Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) und für die dortige Mülldeponie kontinuierlich und substantiell erweitert - mit der standardmäßigen Begründung einer "nicht wesentlichen Änderung".
Konkret wurden durch die Behörde seit 2019:
- zahlreiche neue Abfallarten zur Behandlung und Lagerung in der MBA genehmigt (z. B. Klärschlämme, Schlamm aus Abwasserreinigung, durch Chemikalien verunreinigtes Sägemehl und -späne u. a.).
- der fast 20 Jahre offensichtlich problemlos gültige Grenzwert der Geruchsemissionen der MBA verfünffacht (von 100 GE/m³ auf 500 GE/m³) und
- eine Verdreifachung der Abfallarten (von 101 auf 341 Abfallarten) auf der Mülldeponie genehmigt.
Deshalb fordern wir die Aufhebung sämtlicher Bescheide zu MBA und Deponie zu Lasten von Mensch und Umwelt seit April 2019.
Quellen:
Die UIG-Anfrage der Grünen St. Pölten wurde seitens des Amts der NÖ Landesregierung erfreulicherweise sehr umfangreich beantwortet. Die zur Verfügung gestellten Dokumente wurden im Herbst 2022 mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich Umweltrecht und Abfallwirtschaft diskutiert. Die Analyse legt nahe, dass durch die Hinzunahme von Abfallarten und -spezifikationen sowie durch die Hinaufsetzung des Geruchs-Grenzwerts wesentliche Änderungen der Anlage erfolgten.
Die im ersten Teil der Begründung genannten Informationen sind folgenden Bescheiden des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, St. Pölten, entnommen:
- WST1-K-189/169-2021 vom 19. April 2021 - zur 5fachen Erhöhung des Emmissionsgrenzwerts für Geruch
- WST1-K-414/139-2020 vom 16. Dez 2020 - zur Ausweitung des Konsenses der Mülldeponie mit Beryllium-, Cadmium-, Nickel-, Blei-haltigen Abfällen
- WST1-K-189/167-2020 vom 9. März 2021- zur Ausweitung des Konsenses der MBA um diverse organische Abfallarten
- WST1-K-189/156-2019 vom 16.Juli 2019- zur Ausweitung des Konsenses der MBA um Klärschlämme etc.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Niederösterreich)