Bürgerrechte

Gegen die neue Lärmschutzverordnung 2021 in Seewalchen a. A.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Marktgemeinde Seewalchen a. A.
63 Unterstützende 62 in Seewalchen am Attersee

Petition hat zum Erfolg beigetragen

63 Unterstützende 62 in Seewalchen am Attersee

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.05.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

05.08.2021, 18:05

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Am 7. Juli 2021 wurde die angepasste Lärmschutz-Verordnung auf der Amtstafel kundgemacht. Zuvor hat sie am 1. Juli 2021 der Gemeinderat beschlossen. Ihr findet anbei die neue Verordnung.

Welche Änderungen/Neuerungen gibt es nun?
1) Die Beschränkungen gelten nur mehr für Rasenmäher, Motorsensen, usw. (siehe § 1 der Verordnung)
2) Die erlaubten Betriebszeiten wurden auf ein verträgliches Niveau geändert. (siehe § 1 der Verordnung)
3) Der örtliche Geltungsbereich wurde konkretisiert, sodass die Verordnung nur mehr für Bauland gilt (siehe § 2 der Verordnung).

Somit wurden faktisch alle unsere Forderungen umgesetzt.

Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Lärmschutz-Verordnung wurde laut dem Amtsvermerk ganz unten am 23.07.2021, also nach 14 Tagen von der Amtstafel abgenommen. Das oö. Polizeistrafgesetz, auf dessen Grundlage diese Lärmschutzverordnung erlassen wurde, legt für derartige Verordnungen eine Anschlagfrist von 4 Wochen fest (siehe § 4 Abs. 2 oö. PolStrG).

Vielen Dank nochmals für euer Engagement.
Michael Strasser


08.06.2021, 08:56

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Sehr geehrter Unterstützer!

Der neue Entwurf der Lärmschutzverordnung ist verfügbar aber leider momentan nicht online abrufbar. Er hängt jedoch seit Anfang Juni 2021 auf der Amtstafel beim Rathaus aus. Ihr findet ein Foto davon im Anhang.

Eher schwer nachvollziehbar ist die Klausel "Rasenroboter außerhalb von geschlossenen Räumen in Gebäuden, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden". Welcher Rasenroboter wird indoor betrieben? Auch für die Ausnahmen im §3 für die "ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion" gibt es vermutlich eher wenig praktische Anwendungsfälle. Welche Landwirtschaftsprodukte werden mit einem Rasenmäher produziert?

Nichts desto trotz wurden unsere Anregungen berücksichtigt. Mit den verbotenen Geräten (nur mehr Rasenmähgeräte) und Zeiträume sollten die Meisten von uns leben können. An Samstagen darf man nun sogar länger als früher Rasen mähen (bis 20:00).

Es darf davon ausgegangen werden, dass die Verordnung so in die Richtung vom Gemeinderat beschlossen wird.

Michael Strasser


28.05.2021, 14:00

Liebe Unterstützer!

Die geplante Lärmschutzverordnung KOMMT NICHT, zumindest nicht mit dem bekannten Inhalt.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.05.2021 wurde der Beschluss dazu gefasst. So wie die ursprüngliche Beschlussfassung erfolgte nun auch die Abänderung einstimmig.
Hintergrund war neben mehreren telefonischen Rückmeldungen verschiedener Bürger ins Rathaus auch ein Einwand seitens des Landes OÖ.
Dennoch ist davon auszugehen, dass ohne die von euch unterstützte Petition keine wesentliche inhaltliche Änderung erfolgt wäre!

Die überarbeitete Fassung der Lärmschutzverordnung wird demnächst über die Amtstafel veröffentlicht und dann planmäßig in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen.
Link zur Amtstafel: www.seewalchen.eu/Verwaltung_Politik/Amtstafel
Unsere Gemeindevertreter sind unseren klaren Forderungen weitgehend nachgekommen.

Vielen Dank noch einmal für eure Unterstützung.
Es freut mich, dass sich unser Bemühen gelohnt hat und wir diese Regelungen im Sinne vieler Bürger beeinflussen konnten.

Michael Strasser


04.05.2021, 15:09

Geschätzte Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

vielen Dank, dass ihr die Petition "Gegen die neue Lärmschutzverordnung in Seewalchen a. A." unterstützt habt. Es haben in der kurzen Zeit von nur 3 Tagen und ohne großartige Werbung über 60 Personen unterschrieben.
Ich habe die Unterschriftenliste samt den Kommentaren am 03.05.2021 an das Marktgemeindeamt gesendet.

Bereits heute am 04.05.2021 hat mich der Amtsleiter dazu kontaktiert. Die Einwendungen müssen/werden behandelt werden. Der Gemeindevorstand wird sich mit der Verordnung noch einmal auseinandersetzen. Das ist für Di. 11.05.2021 eingeplant, da ist die nächste Sitzung des Gemeindevorstandes.
Auf politischer Ebene wird dann nochmals diskutiert und entschieden, ob unsere Einwendungen berücksichtigt werden und die Verordnung angepasst wird.

Wir haben somit unser 1. Zwischenziel erreicht!
Nun geht es um den Verordnungstext und da kann es hoffentlich nur noch besser werden. Je mehr Unterstützungserklärungen wir sammeln, umso gewichtiger wird unsere Forderung bei den Gemeindevertretern wahrgenommen werden.

BITTE VERTEILT DIE PETITION IN EUREM BEKANNTENKREIS WEITER.

Danke,
Michael Strasser



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