Bürgerrechte

Gegen die neue Lärmschutzverordnung 2021 in Seewalchen a. A.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Marktgemeinde Seewalchen a. A.
63 Unterstützende 62 in Seewalchen am Attersee

Petition hat zum Erfolg beigetragen

63 Unterstützende 62 in Seewalchen am Attersee

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.05.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

08.06.2021, 08:56

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Sehr geehrter Unterstützer!

Der neue Entwurf der Lärmschutzverordnung ist verfügbar aber leider momentan nicht online abrufbar. Er hängt jedoch seit Anfang Juni 2021 auf der Amtstafel beim Rathaus aus. Ihr findet ein Foto davon im Anhang.

Eher schwer nachvollziehbar ist die Klausel "Rasenroboter außerhalb von geschlossenen Räumen in Gebäuden, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes Verwendung finden". Welcher Rasenroboter wird indoor betrieben? Auch für die Ausnahmen im §3 für die "ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion" gibt es vermutlich eher wenig praktische Anwendungsfälle. Welche Landwirtschaftsprodukte werden mit einem Rasenmäher produziert?

Nichts desto trotz wurden unsere Anregungen berücksichtigt. Mit den verbotenen Geräten (nur mehr Rasenmähgeräte) und Zeiträume sollten die Meisten von uns leben können. An Samstagen darf man nun sogar länger als früher Rasen mähen (bis 20:00).

Es darf davon ausgegangen werden, dass die Verordnung so in die Richtung vom Gemeinderat beschlossen wird.

Michael Strasser


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