Bürgerrechte

Gegen die neue Lärmschutzverordnung 2021 in Seewalchen a. A.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Marktgemeinde Seewalchen a. A.

63 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

63 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.05.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeiten

05.08.2021, 18:05

Dokument anzeigen

Am 7. Juli 2021 wurde die angepasste Lärmschutz-Verordnung auf der Amtstafel kundgemacht. Zuvor hat sie am 1. Juli 2021 der Gemeinderat beschlossen. Ihr findet anbei die neue Verordnung.

Welche Änderungen/Neuerungen gibt es nun?
1) Die Beschränkungen gelten nur mehr für Rasenmäher, Motorsensen, usw. (siehe § 1 der Verordnung)
2) Die erlaubten Betriebszeiten wurden auf ein verträgliches Niveau geändert. (siehe § 1 der Verordnung)
3) Der örtliche Geltungsbereich wurde konkretisiert, sodass die Verordnung nur mehr für Bauland gilt (siehe § 2 der Verordnung).

Somit wurden faktisch alle unsere Forderungen umgesetzt.

Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Lärmschutz-Verordnung wurde laut dem Amtsvermerk ganz unten am 23.07.2021, also nach 14 Tagen von der Amtstafel abgenommen. Das oö. Polizeistrafgesetz, auf dessen Grundlage diese Lärmschutzverordnung erlassen wurde, legt für derartige Verordnungen eine Anschlagfrist von 4 Wochen fest (siehe § 4 Abs. 2 oö. PolStrG).

Vielen Dank nochmals für euer Engagement.
Michael Strasser


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern