19.01.2018, 09:28
Die Reparatur des Paragrafen sei laut Ministerium nicht notwendig
Wien (OTS) - Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) zeigt sich bestürzt über den Unwillen des Ministeriums, den § 92 des Universitätsgesetzes, der den Erlass des Stduienbeitrages für erwerbstätige Studierende regelt, zu reparieren. Dieser war aufgrund eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz vonseiten des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aufgehoben worden, die Reparatur des Paragrafen wurde jedoch empfohlen.
"Das ist ein Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden", zeigt sich Marita Gasteiger vom ÖH-Vorsitzteam erschüttert. "Wir haben als ÖH-Bundesvertretung einen soliden Vorschlag ausgearbeitet, der von Spezialisten ausformuliert wurde. Die Reparatur des Paragrafen scheitert einzig und allein am politischen Unwillen dieser Regierung, etwas Positives für uns Studierende zu erwirken." Die ÖH hat nach einem Beschluss der Bundesvertretung dem Ministerium im Dezember einen Reparaturvorschlag vorgelegt, dieser liegt zur Zeit im Wissenschaftsausschuss des Nationalrats.
"Wir finden es bedauerlich, wie die Regierung mit dieser Entscheidung knapp zwei Drittel der Studierenden eine Absage erteilt, den Studienbeitrag erlassen zu bekommen", so Gasteiger weiter. Die ÖH wird sich auf Bundesebene weiterhin für die Reparatur stark machen, empfiehlt den lokalen Hochschulvertretungen aber dringend, sich vor Ort für Lösungen einzusetzen. "Eines steht für uns fest: Dieses Kapitel ist noch nicht beendet. So einfach werden wir sicher nicht aufgeben", meint Gasteiger abschließend entschlossen.