Umwelt

Erhalt der Mühlviertler Naturlandschaft - keine weiteren Windräder in den Wäldern des Mühlviertels!

Petition richtet sich an
Oö. Landesregierung

469 Unterschriften

408 von 6.300 für Quorum in Oberösterreich Oberösterreich

469 Unterschriften

408 von 6.300 für Quorum in Oberösterreich Oberösterreich
  1. Gestartet 30.12.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

30.12.2024, 19:01

Formatierung des Textes in der Petitionsbegründung wurde geändert!


Neue Begründung:

Der Stiftinger Forst ist Teil des Weinsberger Wald, der Waldgebiete in den o.ö.Gemeinden Königwiesen und St. Georgen/Walde umfasst und mit dem Freiwald (Windhaag, Sandl, Weitersfelden, Liebenau) ein Großwaldgebiet sowie eine Kultur- und Naturlandschaft von herausragender Bedeutung für Mitteleuropa darstellt. Das Waldgebiet hat große Bedeutung für Klima, Luftfilterung, CO2-Bindung, Wasserspeicherung und Grundwasserbildung, als Lebensraum für Wildtiere mit großräumigen Aufenthaltsbereichen (Luchs, Elch, etc.).

Das Landschaftsbild wird von waldbedeckten Hochebenen geprägt, die von Siedlungsflächen in sonnenexponierten Lagen unterbrochen werden. Durch die Höhenlage ergeben sich weitreichende Ausblicke und Sichtbeziehungen in Landschaftsräume mit abwechslungsreichem Landschaftsbild.

Eng damit verbunden ist auch der hohe Erholungswert des Waldes und der Landschaft sowohl für die Bewohner der Region als auch für Erholungssuchende aus dem oberösterreichischen Zentralraum und dem urbanen Bereich, der sich Großteils auf ein attraktives Landschaftsbild begründet. Davon maßgeblich berührt ist auch die touristische Bedeutung propagiert durch das Tourismuskonzept Mühlviertler Alm.

Im Stiftinger Forst ist die Errichtung von 10 Windrädern der Type VESTAS 172-7.2MW geplant. Mit einer Gesamthöhe von etwa 260 m in exponierter Lage überragen die geplanten Windräder den Waldbestand um das 8- bis 10-fache. Bauwerke dieser Dimension, die zudem aufgrund der sich in Bewegung befindlichen Rotorblätter besonders ins Blickfeld rücken, lassen sich in der Landschaft strukturell nicht einordnen. Der gewohnte Rahmen der Maßstäblichkeit und Proportionalität der Natur- und Kulturlandschaft wird gesprengt.

Das Erscheinungsbild einer weiten, unzerschnittenen und somit Naturnähe vermittelnden Waldlandschaft erfährt eine industrielle Überprägung und verliert damit nicht nur ihren Charakter, sondern auch ihren Erholungswert und ihre Wohlfahrtswirkung. Eine sehr hohe Eingriffswirkung trifft auf eine Landschaft mit sehr hoher Sensibilität. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit, die durch Maßnahmen nicht vermindert werden kann. Somit verbleiben sehr hohe Auswirkungen auf die Naturlandschaft, die die Unverträglichkeit des VorhabensProjektes aus der Sicht des Landschaftsschutzes begründen.

Die Gemeinden Königswiesen und St. Georgen haben nach einer vom Projektbetreiber in Aussicht gestellten Zahlung von insgesamt jährlich € 240.000,-- die Zustimmung zum Projekt erteilt, ohne die Auswirkungen des Projektes auf die Bewohner, die Landschaft, die Natur und die Flora- und Fauna zu beurteilen. Die Zustimmung wurde überdies erteilt, ohne eine Volksbefragung durchzuführen, die von fast 600 Gemeindebürgern (ca. 25% der Wahlberechtigten) in Königswiesen verlangt wurde.

Im Freiwald im Gemeindegebiet von Sandl würde kürzlich ebenfalls die Errichtung von 22 Windturbinen beantragt. Mittlerweile wurde das Projektgebiet von der Oö. Landesregierung wegen der einzigartigen Naturlandschaft sowie des äußerst sensiblen Tier- und VogelbestandVogelbestandes zum Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen erklärt. Weitere Windparkprojekte sind in den Wäldern um Rainbach, Windhaag, Grünbach und Schenkenfelden geplant, was zu einer großflächigen Zerstörung von Natur, Landschaft und Erholungsraum für uns und unsere nachfolgenden Generationen führen wird.

Nach fachlicher Einschätzung der Oö. Umweltanwaltschaft handelt es sich auch beim Stiftinger Forst und den angrenzenden Arealen des Weinsberger Waldes um ein Gebiet, das nicht nur den engeren Lebensraum des Luchses miteinschließt, und daher als „faktisches FFH-Gebiet bzw. potenzielles Europaschutzgebiet zu werten ist. Der Stiftinger Forst ist nachweislich auch ein sensibler Vogel-Lebensraum mit hoher Bestandsdichte an gefährdeten Vogelarten. Dies wurde durch vogelkundige Erhebungen im Sommer 2024 neuerlich bestätigt. Der Weinsberger Wald muss demnach ebenfalls zu einer Ausschlusszone erklärt werden!

Gemäß Expertise der Oö. Umweltanwaltschaft vom 31. Mai 2024 liegen demnach eindeutige fachliche Versagensgründe für einen Windpark im Stiftinger Forst vor. Diese negative Stellungnahme war dem Projektwerber im Zeitpunkt der Antragstellung bekannt.Vermutlichbekannt.

Vermutlich gerade deshalb, weil der Weinsberger Wald für die Festlegung als Ausschlusszone für Windkraftanlagen in Betracht kam, wurde am 27. Juni 2024 der Genehmigungsantrag gestellt, offensichtlich um dieser Zonenfestlegung zuvorzukommen.

In einer Resolution an die Oö. ÖVP-Landesregierung haben wir unsere Bedenken gegen das Windenergieprojekt im Stiftinger Forst und unsere Forderungen zum Erhalt des Weinsberger Waldes ausführlich dargelegt. Unsere Forderungen blieben unberücksichtigt!

Deshalb ersuche wir Euch um Eure zahlreiche Unterstützung zur Festlegung der Ausschlusszone – vielen Dank!

Web: www.transparenzinitiative-kw-sg.at/ und www.ooe-umweltanwaltschaft.atTelegram: t.me/+bRtKkhxv6gVhNDhkWhatsApp :https://whatsapp.com/channel/0029VajTs7F7T8bPmqpI4g40



Neues Zeichnungsende: 29.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Oberösterreich)


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