Gesundheit

Ende der 3-G Regel und Maskenpflicht in Krankenanstalten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister
10.136 Unterstützende 9.989 in Österreich

Der Petition wurde teilweise entsprochen

10.136 Unterstützende 9.989 in Österreich

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

29.11.2022, 16:49

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


29.11.2022, 10:45

Zusätzliche Referenz zur schlechten Datenlage eingefügt und letzten Satz aus Platzgründen gekürzt.


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien,Studien (europepmc.org/backend/ptpmcrender.fcgi?accid=PMC8804305&blobtype=pdf), wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser AngelegenheitSache an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet....


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.052 (4.977 in Österreich)


27.11.2022, 20:54

Noch ein Kommentar zu den von Ihnen angeführten seriösen Quellen zur Effektivität von Masken. Zu diesem Thema sind diese Quellen nicht die einzigen. Eine an Seriosität gleichwertige Quelle, nämlich die schwedische Gesundheitsbehörde, hat NIEMALS während der Pandemie ein Maskenpflicht ausgesprochen, mit der Begründung, dass deren Effekt nicht ausreichend nachgewiesen wäre (sweden.se/life/society/sweden-and-corona-in-brief). Wer liegt richtig? Haben die schwedischen Behörden ihre Landsleute fahrlässig gefährdet? Haben die deutschen Behörden ihre Landsleute unnötigen Einschränkungen ausgesetzt?
Diese Diskussion ist müßig. Die Immunitätslage und das Krankheitsbild haben sich derartig substantiell geändert, sodass keine besonderen Einschränkungen mehr notwendig sind.


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet.......unbeantwortet....


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.041 (4.966 in Österreich)


25.11.2022, 14:31

Zuwenig Platz für die Erläuterungen, hier die Fortsetzung:
Diese Quelle www.mpg.de/16926436/gesichtsmasken-corona-infektion-covid-19) beruft sich auf eine Modellrechnung die unter hypothetischen Annahmen bestimmte Effekte von Masken errechnet. Mit solchen Modellen kann man jedes beliebige Ergebnis erzeugen. Darin ist kein einziger Fall enthalten. Würden Sie einem Medikament vertrauen, dessen Wirksamkeit ausschließlich in einem Modell errechnet wurde, ohne klinische Studie? Ich sage es Ihnen, sicher nicht!
Die andere Quelle (www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen/( ist eine Expertenmeinung.


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet....unbeantwortet.......


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.993 (4.919 in Österreich)


25.11.2022, 14:26

Noch eine Ergänzung:
Das ist in der Änderung vom 25.11.22, 10:11, ist ein Textteil verlorengegangen.
Beginnt mit: Bis März 2020 wurde von allen Gesundheitsbehörden aktiv von allgemeinem Maskentragen abgeraten, weil es in der Prävention von übertrag....
Sollte so weitergehen:
...von übertragbaren Atemwegserkrankungen, v.a. Influenza keine Evidenz dafür gab.

Nirgendwo im Text werden Masken pauschal als nicht effektiv bezeichnet.

Ich stelle nur fest, dass sich die Maskenpflicht auf minderwertige (Klasse 4 und 5) Studien stützt. Es gibt eine einzige randomisiert-kontrollierte Klasse 1 Studie die Masken als einzige Intervention untersucht hat und negativ war (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7707213).
Die von Ihnen genannten Quellen sind 2 von vielen verschiedenen und kontroversiellen.
Diese Quelle www.mpg.de/16926436/gesichtsmasken-corona-infektion-covid-19) beruft sich auf eine Modellrechnung die unter hypothetischen Annahmen bestimmte Effekte von Masken errechne


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet.......unbeantwortet....


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.993 (4.919 in Österreich)


25.11.2022, 13:46

Noch eine Ergänzung.
Mir ist die RCT (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9036942/) zu Maskeneffekt auf die symptomatische SARS-CoV-2 Seroprävalenz bekannt, die einen geringen Effekt von 9% relativer Risikoreduktion gezeigt hat. Warum ich diese Studie nicht als Klasse 1 bzgl. Maskeneffekt gelten lasse, begründet sich damit, dass Maskentragen nicht die einzige Intervention war, sondern auch Begleitmaßnahmen mit untersucht wurden. Das macht es schwierig, den Effekt AUSSCHLIESSLICH auf Masken zu beziehen. Es ist auch schwierig, das Setting dieser Studie, nämlich im ländlichen Bereich Bangladesh' auf die Hygienestandards in unseren Breitengraden zu übertragen.
Ergänzend habe ich noch klargestellt, dass die ablehnende Haltung der Behörden zur allgemeinen Maskenpflicht bis Anfang 2020 bestand.


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet.......


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.991 (4.917 in Österreich)


25.11.2022, 10:11

Vorweg muss ich sagen, es ist schon heftig, wenn man nach mehr als 30 Jahren wissenschaftlicher Aktivität (pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/?term=deisenhammer+f&sort=date), ebensolangen Unterricht des medizinischen Nachwuchs, vielfacher Betreuung von Dissertation und Durchführung zahlreicher klinischer Studien der Falschmeldung bezichtigt wird, indem man sich auf Mindeststandards der Wissenschaft beruft.

Aber zu den einzelnen Punkten:
Referenz zu Immunisierungsrate hinzugefügt.

Bitte begründen Sie, warum es sich bei der Behauptung, "die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen" um eine Falschmeldung handelt. Insbesondre vor dem Hintergrund dieser Analyse im BMJ: gh.bmj.com/content/7/5/e008684. Diese Referenz habe ich dem Text hinzugefügt.

Bis März 2020 wurde von allen Gesundheitsbehörden aktiv von allgemeinem Maskentragen abgeraten, weil es in der Prävention von übertrag


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen.nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in verschiedenstenBezug Bereichenauf desübertragbare öffentlichenAtemwegserkrankungen Lebens(v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet.......


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 4.983 (4.909 in Österreich)


24.11.2022, 17:05

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte fügen Sie eine Quelle (Link/URL) für folgende Aussage hinzu:

"(...) den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad überprüft und gegebenenfalls beendet werden."

Diese Aussage ist eine Falschinformation. Streichen Sie diese:

"Die Wirksamkeit in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen."

Zur Effektivität von Masken gibt es seriöse Quellen:

www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-in-zeiten-von-corona/im-alltag-maske-tragen/

www.mpg.de/16926436/gesichtsmasken-corona-infektion-covid-19

Masken pauschal als nicht effektiv zu bezeichen ist eine Falschinformation. Die betreffende Textpassage muss geändert werden.


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