Gesundheit

Ende der 3-G Regel und Maskenpflicht in Krankenanstalten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister

10.136 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

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Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

27.11.2022, 20:54

Noch ein Kommentar zu den von Ihnen angeführten seriösen Quellen zur Effektivität von Masken. Zu diesem Thema sind diese Quellen nicht die einzigen. Eine an Seriosität gleichwertige Quelle, nämlich die schwedische Gesundheitsbehörde, hat NIEMALS während der Pandemie ein Maskenpflicht ausgesprochen, mit der Begründung, dass deren Effekt nicht ausreichend nachgewiesen wäre (sweden.se/life/society/sweden-and-corona-in-brief). Wer liegt richtig? Haben die schwedischen Behörden ihre Landsleute fahrlässig gefährdet? Haben die deutschen Behörden ihre Landsleute unnötigen Einschränkungen ausgesetzt?
Diese Diskussion ist müßig. Die Immunitätslage und das Krankheitsbild haben sich derartig substantiell geändert, sodass keine besonderen Einschränkungen mehr notwendig sind.


Neue Begründung:

Seit mehr als zweieinhalb Jahren gilt eine FFP-2 Maskenpflicht für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich. Diese ist sehr belastend und in kaum einem anderen Bereich mehr verpflichtend. FFP-2 Masken sind zwar laut Verordnung nur bei unmittelbarem Patientenkontakt zu tragen, was bei Berufsgruppen die sehr viel Kontakt haben, v.a. im Pflegebereich, mit praktisch durchgehendem Maskentragen bei oft schwerer körperlicher Belastung gleichzusetzen ist. Das ist keine "gelinde" Maßnahme, wie dies gern von Leuten dargestellt wird, die davon nicht betroffen sind. Deshalb sollte dringend geprüft werden, ob die früher geltenden Hygienestandards nicht ausreichend sind und wieder eingeführt werden.

Zusätzlich gilt für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich die 3-G Regel. Diese verlangt entweder eine 4. Covid Impfung, oder regelmäßige SARS-CoV-2 Tests. Die 3-G-Regel sollte in Hinblick auf die aktuell zirkulierenden Varianten und den annähernd 100-prozentigen Immunisierungsrad (Global SARS-CoV-2 seroprevalence from January 2020 to April 2022: A systematic review and meta-analysis of standardized population-based studies | PLOS Medicine) überprüft und gegebenenfalls beendet werden. Die Wirksamkeit der 3-G Regel in Hinblick auf Verhinderung von Infektionen oder die Reduktion von schweren Krankheitsverläufe ist nicht erwiesen (The unintended consequences of COVID-19 vaccine policy: why mandates, passports and restrictions may cause more harm than good | BMJ Global Health).

Entsprechend den gültigen Regeln der medizinischen Wissenschaft, verlangt eine Soll- bzw. Muss-Regel, die noch dazu unter Strafandrohung steht, jedenfalls Klasse 1 Evidenz (de.wikipedia.org/wiki/Evidenzgrad), die definitiv nicht gegeben ist.

Das aktuelle Regelwerk gilt noch bis Jänner 2023. Es ist aber angesichts der schon jetzt erfolgten Verlängerung der Gratis SARS-CoV-2 Testaktion bis Sommer 2023 damit zu rechnen, dass es auch in der Krankenversorgung und im Pflegebereich zu keinem Ende der Coronaregeln kommt. Deshalb gilt es schon jetzt vorbeugend zu handeln.

Die Personalnot in den medizinischen Versorgungseinrichtungen ist evident und muss nicht näher erläutert werden. Restriktive Maßnahmen am Arbeitsplatz werden den Beruf sicher nicht attraktiver machen, sondern die Abwanderung weiter fördern, was zu Dominoeffekten und zu einer Mehrbelastung des noch vorhandenen Personals führt. Ein Teufelskreis.

Keinerlei verpflichtende Covid Regeln (inklusive Krankenanstalten) gibt es in zahlreichen europäischen Ländern, z.B. Frankreich, Schottland, Niederlande, Schweiz, Schweden, Tschechien, Island, Norwegen, Finnland, Slowenien, Dänemark, etc. (Informationsstand laut dt. Außenamt; Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass das Aufheben aller Maßnahmen, irgendwelche epidemiologische, oder das Gesundheitssystem belastende Konsequenzen nach sich gezogen hätte. Auch wenn es sich dabei um keine systemische Analyse handelt, kann das erfolgreiche Vorgehen anderer Länder als Benchmark herangezogen werden.

Hinzukommt, dass eine indirekte Impfpflicht aufgrund der 3-G Regel dazu führt, dass sich Personen nicht aus medizinischen, sondern aus sozialen Gründen für eine Impfung entscheiden. Dies könnte dem Impfgedanken schaden und sich langfristig kontraproduktiv auswirken. Für Unverständnis sorgt auch, dass eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 oder Covid-19 Erkrankung nicht als immunologisches Ereignis zählt. Dies widerspricht gesicherten medizinischen Erkenntnissen (Deutsches Ärzteblatt: Archiv "Immunstatus nach SARS-CoV-2-Infektion: Genesene offenbar gut geschützt" (04.02.2022) (aerzteblatt.de; pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/36366946/).

Maskenpflicht in Bezug auf übertragbare Atemwegserkrankungen (v.a. Influenza) war schon lange vor der Corona Pandemie Thema und wurde bis dahin (also bis Anfang 2020) abgelehnt, weil nicht begründet (Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2020 | Cochrane Library). Die Begründung der jetzigen Maskenpflicht beruht auf Expertenmeinungen und minderwertigen Studien, wie sie während der Pandemie zuhauf publiziert wurden (Methodological quality of COVID-19 clinical research - PMC (nih.gov). Von 20 Publikationen zum Thema Covid können 19 getrost als wissenschaftlich unzulänglich bezeichnet werden.

Durch Ihre Unterstützung hoffen wir, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Aufhebung der derzeitigen Verordnung zu bewegen. Damit würden Maßnahmen für MitarbeiterInnen in der Krankenversorgung und im Pflegebereich nicht nur wissensbasierter und nachvollziehbarer, sondern auch die Attraktivität der Arbeitsplätze deutlich gesteigert.

PS: Nachrichten in dieser Angelegenheit an den zuständigen Minister blieben selbstverständlich unbeantwortet.......unbeantwortet....


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.041 (4.966 in Österreich)


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