Environment

EINWENDUNGEN gegen die Änderungen des Flächenwidmungsplanes = Umwandlung von 72 ha Wald/Lachforst

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Gemeinde Neukirchen an der Enknach
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02/27/2022, 17:48

"Wie sich die Bilder doch gleichen"

Die Erhaltung unserer Bäume und Wälder, als lebensnotwendige DNA-Bestandteile eines erfolgreichen Klimaschutzes, findet im Bundesland Oberösterreich, dem unumstrittenen Europameister der Bodenversiegelung, derzeit keine Heimat und kaum Unterstützung.

Wir sehen eine Waldrodung in Ohlsdorf im gewaltigen Ausmaß von 18 Hektar Forstfläche und eine geplante Umwidmung von unfassbaren 72 Hektar Wald eines beliebten Naherholungsgebietes in Braunau/Neukirchen in Industriegebiet.
Beide Vorhaben sind vom jeweiligen Gemeinderat abgenickt worden. Das kurzfristige Veto der Oö Landesregierung zur Umwidmung in Ohlsdorf, das rasch wieder aufgehoben wurde, weil die politischen Entscheidungsträger gegen die Meinung der Fachleute offenbar vom Nutzen einer Rodung überzeugt werden konnten, zeichnet schon ein höchst armseliges Bild.

Warum die Gemeindeaufsicht dabei klare Unvereinbarkeiten der Entscheidungsträger nicht überprüft (persönliche Beziehungen zwischen den Parteien, Arbeitsplatz beim indirekten Antragsteller entweder selbst oder von nahen Familienangehörigen) wird wohl ein ungelöstes Rätsel bleiben.
Beide Vorhaben werden von den Gemeindebürgern heftig bekämpft. Bei beiden Vorhaben wird von Betonlandesrat Achleitner mit dem Argument Arbeitsplätze der Klimaschutz recht brutal zu Boden geschlagen.
Und das im Jahr 2022, inmitten einer weltumspannenden Klimakrise!

Bei beiden Vorhaben gibt es aber gar keine vorliegenden Projekte, die die seitens der Politik betriebenen Umwidmungen rechtfertigen würden. Keine Dokumentation, keine Planungsunterlagen. Man vernichtet die Natur sozusagen auf Vorrat.

Es gibt nur mögliche Arbeitsplätze und mögliche Pläne. Nebenbei bemerkt ein klarer Gesetzesverstoß gegen § 21,1 Oö Raumordnungsgesetz, der besagt „Als Bauland dürfen nur Flächen vorgesehen werden die sich auf Grund der natürlichen und der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung eignen. Sie müssen dem Baulandbedarf der Gemeinde entsprechen, den die Gemeinde für einen Planungszeitraum von fünf Jahren erwartet..“ Ohne vorliegende Projekte sind daher die hellseherischen Fähigkeiten der Gemeinderäte gefragt.

Bei beiden Projekten, sowohl Ohlsdorf (mittlerweile rasch an die belgische Fa. VGP Group Van Geet verkauft, auf deren Homepage von einem Projekt in Ohlsdorf noch nichts zu sehen ist) als auch in Braunau/Neukirchen, wurde die Umwidmung von der weitaus überwiegenden Anzahl der Experten der Landesregierung, also den echten Experten und nicht den angelernten politischen Experten in ihren Stellungsnahmen zum Teil sehr vehement abgelehnt.

Wie sich die Bilder doch gleichen.

Verein GESUNDE ZUKUNFT BRAUNAU


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