15.03.2024, 16:45
Wieder mal ein Update aus der Schottergrube:
Nach der Winterpause mit ihrer Ruhe und Stille befürchten wir wahrscheinlich nicht zu Unrecht, dass sich das bald ändern wird. Zahlreiche Fragen sind jedoch nach wie vor nicht beantwortet so zum Beispiel:
Unter welcher Flagge arbeiten die Ungetüme – Brecher und Siebanlage?
Laut Auskunft des Landes OÖ Abfallwirtschaft wurden die Anlagen im Bergbau bisher auf Basis einer Bewilligung nach dem MinroG betrieben – diese Bewilligung hat allerdings bisher noch nie jemand zu Gesicht bekommen. Eine diesbezügliche detaillierte Anfrage an die BH Kirchdorf wurde wegen angeblicher Willkür nicht beantwortet – die Behörde verweigert also die Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz – eine Beschwerde liegt beim Verwaltungsgerichtshof.
Die Auflagen in den Bewilligungen der Anlagen – Brecher und Sieb – werden nicht eingehalten!
500 Meter müssten die Maschinen vom Naturschutzgebiet Ebentaler Moor entfernt sein, das geht sich allerdings nicht aus. Die Behörde denkt jetzt grad mal nach was sie damit jetzt tun soll nachdem der Schmid GmbH bereits eine Sondergenehmigung erteilt wurde weil auch die verordneten Abstände zu den bewohnten Gebieten nicht eingehalten werden können. Wir fragen uns natürlich auch warum wurde das bisher einfach ignoriert?
Volksanwalt rügt die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems.
Der Volksanwalt hat im Waldfeststellungsverfahren auf einen Fehler der BH KI hingewiesen und die Behörde aufgefordert, in solchen Zusammenhängen zukünftig sorgfältiger zu arbeiten. Den Schutzwald bringt das natürlich nicht zurück und wie wir auch in anderen Fällen in Österreich sehen gibt es für die Beamten auf den Behörden bei Fehlentscheidungen oder sagen wir mal äußerst fragwürdigen Entscheidungen keine Konsequenzen. Auszug aus dem Schreiben des Volksanwalts: „Allerdings nahm ich die Feststellung des LVwg OÖ zum Anlass, die …. Schriftliche Einladung binnen zwei Wochen … eine Stellungnahme im Wald-Feststellungsverfahren abzugeben, von Amts wegen als Missstand in der Verwaltung zu beanstanden.“
Kafkaeske Situationen kennzeichnen den Dschungel in der Verwaltungsmaterie.
Wir plagen uns mit zahlreichen Rechtsmaterien, die sich alle in der Schottergrube treffen – Bestimmungen nach dem Mineralrohstoffgesetz, dem Forstrecht und dem Abfallwirtschaftsgesetz führen bei getrennter Betrachtung zu einer kumulierten unbeherrschbaren weil unkontrollierbaren Belastung der Anrainer und der Umwelt, dazu wurde eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt. Wir sind gespannt.
Behörde ist ziemlich säumig wenn es um die Kontrolle der Auflagen geht.
Eigentlich müsste jede Fuhre Recyclingmaterial einer Eingangskontrolle vor Ort unterzogen werden. Bisher wurde jedoch noch kein Kontrolleur gesichtet. Eigentlich müsste die Schmid GmbH bei trockenem Wetter die Straße bewässern – ist bisher noch niemals geschehen. Eigentlich sollte der bewilligte Plan umgesetzt werden, es schaut aber jetzt ganz anders aus. Eigentlich müsste die Behörde einen Abbauplan einfordern, eigentlich, eigentlich ... Wir haben die Behörde schon im August 2023 aufgefordert ihrer Kontrollfunktion mal nachzukommen, bisher scheint sie dazu noch keine Zeit gefunden zu haben.
Wie geht’s denn weiter?
Wir werden jedenfalls auch im neuen – dem dritten Jahr in dieser Auseinandersetzung – dranbleiben.
Wir sind uns sicher, dass wir auf der richtigen Seite stehen und insgeheim ahnt es wohl auch schon unser Hannes Schmid, dass sein Plan Schwerverkehr in dieses Tal zu bringen, Umwelt und Natur ohne Not zu zerstören nicht zukunftsfähig sein kann. Der ökologische Fußabdruck ist einfach zu groß für dieses kleine Juwel. Die Hoffnung stirbt zuletzt und wir geben keinesfalls auf. Wir sind sicher wenn nicht heute oder morgen, in naher Zukunft werden wir das Tal vor der Zerstörung retten.
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse bisher stelle ich in den Anhang.