Wissenschaft

Corona-Fonds für befristet angestellte Wissenschaftler*innen der Uni Wien!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Faßmann und Rektor o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Engl

538 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

538 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 28.05.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

28.05.2021, 13:53

Liebe Unterstützer*innen!

Im Dezember 2020 haben wir die Petition „Forderung eines Corona-Fonds für befristet angestellte Wissenschaftler*innen der Uni Wien“ gestartet. Diesen bis Mitte Jänner von Ihnen/Euch (in Summe 538 Personen) unterzeichneten Brief haben wir an o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Engl, in seiner Rolle als Rektor der Universität Wien, sowie an Univ.-Prof. i.R. Dr. Faßmann, in seiner Funktion als Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, gemailt mit der Erwartung und Hoffnung, dass die Universität Wien ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin gerecht wird, das Bundesministerium die prekäre Situation befristeter Wissenschaftler*innen anerkennt und diese beiden Organisationen gemeinsam eine Lösung für ALLE Betroffenen in Form der Einrichtung eines Coronafonds finden.

Trotz mehrmaliger Urgenz fielen die Reaktionen leider ausweichend bis ablehnend aus. Erstens wurde eine Übergabe der Petition verweigert, zweitens auf die Zuständigkeit jeweils anderer Stellen verwiesen (Universität verweist an Fördergebende, Ministerium an Universität) und drittens betont, dass die Universität sowieso einmalige Verlängerungen ermöglicht. Die Universität als Dienstgeberin oder das Ministerium als grundlegende finanzierende Stelle nehmen sich nicht der finanziellen Lösung dieser Problematik an, sondern verweisen etwa an Fördergebende, die allerdings wiederum größtenteils vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert sind.

Aus unserer Sicht ist vor allem problematisch, dass einem strukturellen, pandemiebedingten Dilemma mit punktuellen Einzellösungen begegnet wird, die nicht nur intransparent, sondern auch höchst ungleich erscheinen. So müssen Kolleg*innen, die sowieso schon mit zeitlichen und technischen Ressourcenmängeln kämpfen, erheblichen Energie- und Zeitaufwand in Verlängerungsansuchen stecken, deren Bewilligung scheinbar hauptsächlich von einer gegebenen Finanzierung abhängen. Auf diese Weise kommt es zu der Situation, dass von zwei befristet angestellten Wissenschaftler*innen, die dieselben nachvollziehbaren Begründungen in ihrem Ansuchen um eine Vertragsverlängerung angeben, eine Person verlängert wird und die zweite nicht – weil bei der ersten eine Finanzierungsmöglichkeit besteht, während die andere (etwa drittmittelgefördert) keine Finanzierung vorweisen kann. Derartige Erfahrungen wurden uns auch von Unterstützer*innen im Zuge eines Vernetzungstreffens geschildert.

Wir, als Organisationsteam und als selbst Betroffene, sahen uns nach dem bisherigen Kommunikationsverhalten von Seiten des Rektorats und Ministeriums, der Undurchsichtigkeit und Ungleichbehandlung bei bisher getätigten Einzelfalllösungen und aufgrund unserer knappen Ressourcen leider nicht mehr in der Lage, weiter einen konstruktiven Dialog mit den zuständigen Stellen zu suchen. Daher haben wir uns im März an die Arbeiterkammer, den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien und den Betriebsrat der Universität Wien gewandt, mit der Hoffnung, unser Anliegen an wirkmächtigere Akteur*innen übergeben zu können.

Der Arbeitskreis kann sich unserem Anliegen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags leider nicht annehmen. Die AK verweist in ihrer Antwort einerseits auf ihre Bemühungen bzgl. der UG-Novelle und des COVID-19-Hochschulgesetztes. Andererseits wird uns mitgeteilt, dass die AK auch die Bestrebungen von Gewerkschaften und Betriebsräten an den Hochschulen, Mitarbeiter*innen mit befristeten Arbeitsverträgen eine Verlängerung derselben zu ermöglichen, unterstützt. Der Betriebsrat sieht seine Wirkmächtigkeit auf Basis langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Herrn Rektor Engl begrenzt und sieht wenig Chance als Betriebsrat „ohne Druck von der Straße“ etwas zu erreichen, „vor allem wenn die UNI gegenüber der öffentlichen Wahrnehmung funktioniert“, wie sie es (nur) durch die unermüdlichen Anstrengungen aller Mitarbeiter*innen seit Beginn der Pandemie auch tut.

Wir wollten nicht untätig bleiben, sondern haben den Versuch gewagt, gemeinsam mit Euch/Ihnen etwas zu erreichen und unseren Standpunkt sowie unsere Zukunft an der Universität Wien zu verteidigen. Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind nun leider erschöpft. Angesichts dessen, dass die Universität Wien mit Rektor Engl viele befristet angestellte Mitarbeiter*innen und Bundesminister Faßmann als Wissenschaftsminister viele junge Wissenschaftler*innen aufgeben will, müssen wir sagen, wir haben unser Möglichstes getan – und immerhin die eklatante Gleichgültigkeit sichtbar gemacht.

Wir bedanken uns nochmals sehr für Ihre/Eure Unterstützung, die, obwohl wir die Forderung nicht erfüllt sehen, Hoffnung gegeben hat in einer herausfordernden Zeit.

Liebe Grüße und alles Gute für die Zukunft,

Marlies Zuccato-Doutilk, Elisabeth Mayer, Hannah Quinz und Tilo Grenz


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