Region: Gablitz
Wohnen

BIG - Bürger:innen Initiative Gablitz: Gemeinsam für unser Dorfzentrum

Petition richtet sich an
Gemeinde Gablitz, Österreichische Bundesforste, Kloster Gablitz

631 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

631 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.04.2022
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

16.09.2024, 08:49

Liebe Unterstützerin und lieber Unterstützer,

Gablitz und besonders das Dorfzentrum wurde schwer von Hochwasser getroffen. Hier eine paar Tipps, kurze Anleitung und Links für die Vorgangsweise für Versicherungsmeldung und Katastrophenhilfe.
Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren und unverzüglich eine Schadensmeldung samt Liste mit Wertangaben an die Versicherung schriftlich melden (Polizzennummer angeben).
Autos, die durch Hochwasser beschädigt werden, sind meist im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung geschützt.

Herzlichst grüßt
Horst

Tipps, Stichworte mit Link:

Grunddeckung in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung ist meist gering – die Versicherungssummen liegen oft unter 10.000 Euro

noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/versicherungen/Katastrophenschaeden.html

Katastrophenhilfe der AK Niederösterreich – bis zu 1.000,-- €

noe.arbeiterkammer.at/katastrophenhilfe

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, etc…
Sobald der Gemeinde ein Schaden gemeldet wird, können die Grunddaten der Geschädigten bzw. des Geschädigten im Katastrophenbeihilfeprogramm eingeben werden.

www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Die Eigenheimversicherung deckt - sofern außergewöhnliche Naturereignisse mitversichert wurden - die Schäden an der Gebäudesubstanz. Also wenn beispielsweise der Estrich aufgebohrt, der Keller getrocknet und die Wände neu gestrichen werden müssen. Die Haushaltsversicherung kommt für die beweglichen Gegenstände auf, die im Keller gelagert werden.

Wichtiger Hinweis: Gegenstände, die im Keller am Boden aufbewahrt werden, sind häufig von der Deckung ausgenommen oder werden nur mit Mindestbeträgen abgegolten. Tipp: Bewahren Sie Ihre Gegenstände im Keller in einer Höhe von mindestens 15 cm auf (als Richtwert wird hier oftmals die Höhe einer Europalette herangezogen). So können Sie sicher gehen, dass die Versicherung im Schadensfall auch leistet.

durchblicker.at/artikel/blog/2024/naturkatastrophen-versicherung


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