21.03.2022, 18:46
In der 6.-ten Änderung der Raumordnung März 2019 wird festgehalten:
Seite 13:
Gem. § 29 Abs. 1 letzter Satz NÖ ROG 2014 ist bei der Festlegung im Bebauungsplan auf die Osrtsbildgestaltung und auf die Umwelt Rücksicht zu nehmen.
Den Bebauungsplan legt die Gemeinde fest und wurde dieser 2019 abgeändert. Darin wird grundsätzlich alles mögliche wie Gebäudehöhen, Schallschutz, Abstellanlagen, Einfriedungen, Werbetafel, etc. geregelt. Leider trift die Gemeinde Gablitz keinerlei Vorgaben bezüglich dem Ortsbild. Da sollte rasch nachgebessert werden!