21.03.2022, 18:34
In der 6.-ten Änderung der Raumordnung März 2019 wird festgehalten:
Für die Fläche, die östlich an das Kloster der Kongregation der Schwestern des Göttlichen Heilands grenzt, ist unter anderem die Errichtung eines Veranstaltungszentrums für die Marktgemeinde Gablitz samt gewerblicher Nutzung (Z.B. Gastronomiebetriebe) geplant. Daher ist keine Festlegung der Bebauungsdichte vorgesehen. Um Anbauen an die nordöstliche´sten Bereich Bauland-Kerngebiets zu ermöglichen, soll neben der offenen auch die gekuppelte Bebauungsweise festgelegt werden. Als höchste Gebäudehöhe werden 11,5 m verordnet, wodurch sich Bebauungen in diesem Bereich in der Höhe dem Kloster, als Identifikationspunkt der Gemeinde, unterordnet.