24.01.2022, 10:39
Offener Brief an Gemeinderät:innen Gablitz, 23.01.2022 -> Teile 2
Anmerkung: Kosten von rd. 3,5 Mio. Euro werden in die Kläranlage investiert und rd. 1,0 Mio Euro wird der Brückenbau über den Gablitzbach und die Neue Bachgasse für Straßenbau, Kanal und Beleuchtung sowie diverse Einbauten betragen. Diese Kosten werden nur zu einem geringen Teil von den zu verrechnenden Aufschließungsabgaben abgedeckt werden. Damit wird das Gemeindebudget stark belastet.
Ortsbild:
Ich ersuche die Herren aus Rücksicht auf die historischen Werte im Gablitz, das unter Denkmalschutz stehenden Eigner-Haus und die ebenso unter Denkmalschutz stehende Kirche und die wertvolle Bauform des Klosters mit der kleinen Kapelle sowie der angrenzenden Gebäude in der Hauptstraße die Projektpartner und den Bauträger um Überarbeitung der vorliegenden Entwürfe. Herr Bürgermeister Cech war nicht bekannt, dass unsere Kirche in der Kirchengasse unter Denkmalschutz steht. (siehe dazu -> de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgesch%C3%BCtzten_Objekte_in_Gablitz)
Nach Aussage von Dr. Fronz und Ing. Friedmann sind würfelförmige Bauformen oder Häuser mit Flachdach in dem Ortsbild möglich. Die Vorgaben der Bauordnung und des Landes NÖ lassen es nicht zu, dass derartige Baueinreichungen untersagt werden können. Ich frage nach, ob es nicht möglich wäre, dass örtliche Bebauungsbestimmung erlassen werden, die eine örtlich angepasste Bauart vorgeben. Laut Aussage der teilnehmenden Personen ist das nicht möglich.
Weitere Punkte die BIG anspricht und um Lösung ersucht:
- Erhalt der Kirche des Marienheims, nicht möglich Rückwidmung in Grünland
- Öffentliches WC für den neuen Dorfplatz
- Jugendzentrum - wenn Bedarf gegeben, ist die Gemeinde gesprächsbereit
- Bebauungshöhen: 8,5m für Grund der ÖBF, 11,5 Meter für Klostergrund BIG bedankt sich für die rasche Übermittlung der Flächenwidmungspläne durch Ing. Friedmann
Wir sind verblieben, dass ich Montag, den 24.01.2022, als Vertreter der BIG Bürger:innen Initiative Gablitz nochmals Einsicht in die Planungsunterlagen Flutmulde und Errichtung der Brücke zur Bachgasse Einsicht nehmen kann. Sobald dies erfolgt, ist werde ich dazu berichten.
*) EW = EZ + EWG, Die Summe aus der tatsächlichen Einwohnerzahl (EZ) und Einwohnergleichwerten (EGW) ergibt den für die Bemessung von Abwasserreinigungsanlagen wichtigen Einwohnerwert (EW). Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Einwohnergleichwert