28.12.2019, 11:55
Liebe UnterstützerInnen von „Ausbildung statt Abschiebung“!
Die Neuregelung des Fremdenpolizeigesetzes, mit der der Abschluss der Lehre trotz negativen Asylverfahrens in Zukunft möglich wird, wurde am 27.12.2019 im Bundesgesetzblatt verlautbart und ist somit ab heute in Kraft. Das bedeutet für alle Lehrlinge, die noch in einem offenen Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sind, dass das Lehrverhältnis so schnell wie möglich unter Vorlage des Lehrvertrages dem BFA gemeldet werden muss. Dafür sollte das Formular im Anhang verwendet werden, welches Sie auch unter tinyurl.com/sbtm8nl zum Download finden.
Alle ehemaligen Lehrlinge, deren Lehrvertrag aufgrund einer negativen Entscheidung des BVwG beendet wurde und die sich in einem Verfahren vor dem VfGH oder VwGH befinden und aufschiebende Wirkung haben, haben die Möglichkeit das Lehrverhältnis fortzusetzen und das ebenfalls dem BFA zu melden. Sie können dann die Lehre abschießen, auch wenn das höchstgerichtliche Verfahren negativ enden sollte. Sämtliche Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des BMI unter diesem Link: tinyurl.com/rzpjzx3
Mit Detailfragen können Sie sich an das BFA als zuständige Behörde wenden.
In diesem Zusammenhang darf ich noch auf eine spannende Veranstaltung des Integrationsressorts im neuen Jahr aufmerksam machen: Am 21. Jänner 2020 wird um 18:30 Uhr im Redoutensaal Linz eine Lehrlingskonferenz über die Auswirkungen des aktuellen Beschlusses stattfinden – nähere Infos in Kürze unter:
www.anschober.at/politik/termine/termindetail/datum/auswirkungen-des-aktuellen-beschlusses/
Nochmals vielen Dank für die Unterstützung! Ohne das Engagement ganz vieler hätten wir diesen wichtigen Erfolg nicht geschafft! Für das neue Jahr 2020 wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben alles Gute, Freude und Gesundheit!
Ihr Rudi Anschober
Oö. Integrationslandesrat Rudi Anschober