IIn Österreich besteht vor Gericht die freie Anwaltswahl. Das gleiche Recht muss es auch in Konsumenten Fällen geben sein, wo viele gleichartigen Fälle zu bündeln sind. Dazu müssen unabhängigen Konsumentenvertretern die gleichen Rechtsmittel möglich sein, wie den an die gesetzlichen Interessensvertretungen Gebundenen. Die Verbandsklage stellt ein in diesem Zusammenhang ein wesentliches Instrument dar und muss auch Konsumenten offen stehen, die eine Vertretung außerhalb des Vereines für Konsumentenschutz suchen oder wünschen.
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