Bürgerrechte

Verbandsklage auch für Verbraucherschutzverein (VSV)

Petition richtet sich an
Österr. Nationalrat
3.518 Unterstützende 2.888 in Österreich

Dialog abgeschlossen

3.518 Unterstützende 2.888 in Österreich

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 19.03.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Der österr. Gesetzgeber zählt in § 29 Konsumentenschutzgesetz jene Organisationen auf, die Verbandsklagen führen dürfen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) ist eine von Staat und Wirtschaft unabhängige Verbraucherorganisation, die anstrebt, ebenfalls Verbandsklagen führen zu dürfen.
Wir wollen die Ergänzung des § 29 KScHG um den Verbraucherschutzverein.

Begründung

Die EU Unterlassungsklagenrichtlinie und die binnen zwei Jahren umzusetzende EU Richtlinie für Verbandsklagen sehen vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU halbjährlich die klagslegitemierten Verbraucherorganisationen melden.
Die Liste der EU ist idR Voraussetzung dafür grenzüberschreitend Verbandsklagen zu führen.
Der VSV setzt sich - im Unterschied zu AK oder VKI - weltweit für Verbraucherrechte ein und hat bereits über 3000 Mitglieder aus aller Welt. Um wirkungsvoll - insbesondere bei Massenschäden (Diesel-Gate, Ischgl, Lebensversicherungen, Eurogine, ...) - klagen zu können, bedarf es der Klagslegitimation in § 29 KScHG.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Verbraucherschutzverein (VSV) aus Wien
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Neuigkeiten

IIn Österreich besteht vor Gericht die freie Anwaltswahl. Das gleiche Recht muss es auch in Konsumenten Fällen geben sein, wo viele gleichartigen Fälle zu bündeln sind. Dazu müssen unabhängigen Konsumentenvertretern die gleichen Rechtsmittel möglich sein, wie den an die gesetzlichen Interessensvertretungen Gebundenen. Die Verbandsklage stellt ein in diesem Zusammenhang ein wesentliches Instrument dar und muss auch Konsumenten offen stehen, die eine Vertretung außerhalb des Vereines für Konsumentenschutz suchen oder wünschen.

Noch kein CONTRA Argument.

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