Fahren ohne zwingenden Grund
Die Lösung ist weder ein Nachtfahrverbot noch diese Petition. Die Lärmbelästigung resultiert oft aus "manipulierten" Fahrzeugen. Dies gilt es zu beseitigen und darüber hinaus andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu setzen. Habe selbst erlebt, wie in Wohngebieten "zum Spaß" herumgefahren wird, was nicht erlaubt ist (§7(6) StVO), vlt. sollte man dort ansetzen.
Quelle: §7(6) StVO