Education

Auch Kindergartenkinder haben Rechte. Petition für den Normalbetrieb von Kindergärten.

Petitioner not public
Petition is addressed to
An das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen und Kindergärten, an die Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner und an die Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister

105 signatures

Petitioner did not submit the petition.

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  1. Launched 2020
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Petition is addressed to: An das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen und Kindergärten, an die Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner und an die Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister

Wir fordern den Normalbetrieb von Kindergärten mit folgender Begründung:

  1. Die niederösterreichische Landesregierung hat für Kindergärten mit Corona- Ampelphase ROT die strengsten Maßnahmen verordnet. Der „eingeschränkte“ Betrieb bedeutet im Klartext eine Teilschließung als Betreuungseinrichtung und eine Nicht-Anerkennung des Kindergartens als Bildungseinrichtung. Wir sehen darin eine Verletzung der Kinderrechte.
  2. Kinderrechte müssen in allen Krisenstäben VORRANGIG berücksichtigt werden.
  3. Kinder haben ein Recht auf Bildung, bestmögliche Entwicklungschancen und Chancengleichheit.
  4. Kindergärten sind Bildungseinrichtungen. Keine Kinderparkplätze!
  5. Kindergärten sind für die psychische und psychosoziale Gesundheit von Kindern wichtig.
  6. Kinder zahlen einen unverhältnismäßig hohen Preis in der Corona-Krise.
  7. Kindergärten sind keine Ansteckungsorte.

Kinderrechte sind Menschenrechte. Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtekonvention verpflichten sich Staaten, das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass auch Sie dazu verpflichtet sind, denn wir haben den Eindruck, dass die Rechte, Bedürfnisse und Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie zu wenig berücksichtigt werden.

Der Kinderrechtekonvention liegen u.a. folgende Leitprinzipien zugrunde:

  • Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (Artikel 2).
  • Vorrangigkeit des Kindeswohls: Das Grundprinzip verlangt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht (Artikel 3).
  • Sicherung von Entwicklungschancen: Das Grundprinzip besagt, dass jedes Kind ein Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen hat (Artikel 5 und 6).

„Artikel 1: Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ (https://www.kinderrechte.gv.at/kinderrechte-in-osterreich/)

Bei allen Gesetzen, Verordnungen und weiteren Maßnahmen, die zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen werden, müssen die Bedürfnisse und Interessen von Kindern vorrangig berücksichtigt werden, sowie es in der UN-KRK festgelegt ist:

„Kinderrechte müssen in allen Krisenstäben berücksichtigt werden. Die Auswirkungen der Corona Pandemie treffen die Jüngsten in besonderem Ausmaß und in vielfältiger Weise. So bedeuten der Shutdown von Kindergarten und Schule, die Beschränkungen der sozialen Kontakte sowie die Bewegungseinschränkungen im öffentlichen Raum schwerwiegende Einschnitte in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. [..] Kinderrechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte und dürfen auch in Krisenzeiten nicht einfach ausgesetzt werden. Art. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BGBl. I Nr. 4/2011) besagt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss. Beschränkungen von Kinderrechten, wie aktuell zum Schutz der Gesundheit, sind nur zulässig, insoweit sie gesetzlich vorgesehen und absolut notwendig sind. Das bedeutet, es muss eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gesetzten Maßnahmen in Bezug auf sonstige nachteilige Auswirkungen auf junge Menschen (Gesundheitsfolgenabschätzung) vorgenommen werden. Gesundheit ist laut WHO ein weit zu fassender Begriff und umfasst das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden. Es muss also bei einer Risikoabwägung auch immer darum gehen, die Auswirkungen von COVID-19 Maßnahmen auf die ganzheitlichen Gesundheitsaspekte zu prüfen.“ (Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 28.04.2020: Kinderrechte in der Krise, https://www.kija.at/images/Kinderrechte-in-der-Krise_APA_eab2a.pdf))

Kinder haben ein Recht auf Bildung, bestmögliche Entwicklungschancen und Chancengleichheit.

Das lässt sich nur im Vollbetrieb der Kindergärten gewährleisten. Bei Ampelfarbe Rot verordnen Sie allerdings „eingeschränkten Betrieb“ in „möglichst kleinen Gruppenkonstellationen“ – ohne mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Eltern werden aufgefordert, die Kinder zu Hause zu betreuen. Das bedeutet in der Praxis, dass ein Teil der Kinder vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen wird. Das kommt einer Teilschließung der Kindergärten gleich. Außerdem bedeutet Ampelfarbe Rot, dass es in Kindergärten zwar noch ein Betreuungsangebot gibt, aber das Bildungsangebot kann entfallen. Auch „das Fernbleiben der Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr ist gestattet“. (http://noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Corona_Ampelsystem_Elterninformation.html, 06.11.2020). Das ist eine Nicht-Anerkennung der Kindergärten als Bildungseinrichtungen.

Reason

Kindergärten sind Bildungseinrichtungen!

„Elementarpädagogische Einrichtungen – wie Kindergärten – stellen die ersten Bildungsinstitutionen im Leben eines Kindes dar. Durch die Bildung und Betreuung in elementarpädagogischen Einrichtungen wird der Grundstein für den Erfolg in der weiteren Bildungs- und Berufslaufbahn gelegt. Nicht zuletzt zeigen die empirische Bildungsforschung und -ökonomie klar auf, dass die ersten Bildungsjahre eines Kindes entscheidend für den weiteren Bildungsverlauf sind und erfolgreiche Modelle in der Elementarstufe auch volkswirtschaftlich die größten Effekte bewirken.“ (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/ep.html, 06.11.2020)

In Artikel 28 UN-KRK ist ein Recht des Kindes auf Bildung von Anfang an – also nicht erst mit Beginn der Schulpflicht – niedergelegt. Artikel 29 enthält die für Bildungseinrichtungen verbindlichen Bildungsziele. Die besonders in der Frühpädagogik so wichtige Persönlichkeitsbildung wird als erstes Ziel benannt. Weitere Bildungsziele betreffen die volle Entfaltung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes, die Achtung vor den Menschenrechten, vor den Eltern und vor der natürlichen Umwelt sowie die Achtung der kulturellen Identität und der kulturellen Vielfalt.

Kindergärten sind für die psychische und psychosoziale Gesundheit von Kindern wichtig.

„Für die psychische und psychosoziale Gesundheit von Kindern ist der regelmäßige Schulbesuch sehr wichtig. Das gilt für Kleinkinder auch für den Kindergartenbesuch, der das Einüben von altersadäquatem und sozial verträglichem Verhalten in sozialen Räumen ermöglicht. Längerer Ausschluss aus diesen Lern- und Erfahrungsräumen schädigt Kinder und Jugendliche in ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung und hinterlässt Spuren, die schon jetzt sichtbar sind und sich auch für längere Zeit nach der Aufhebung der Restriktionen zeigen werden. […] Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) spricht sich dafür aus, dass sowohl Schulen/Kinderbetreuungseinrichtungen, als auch medizinische/- therapeutische Einrichtungen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in allen Regionen des Landes umgehend zu einem Vollbetrieb hochgefahren werden, um weiteren schweren Schaden an den Kindern und Familien abzuwenden. (https://oegkjp.at/wordpress/wp-content/uploads/2020/06/200605_Stellungnahme_Leben_mit_Corona_fin.pdf)

Kinder zahlen einen unverhältnismäßig hohen Preis in der Corona-Krise.

Bereits am 08.04.2020 verfasste die österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde einen offenen Brief mit dem Titel „Kinder und Jugendliche sind NICHT hauptverantwortlich für die Verbreitung von SARS-CoV-2 !!!“. Darin steht u.a.: „Kinder und Jugendliche gehören zu den Hauptbetroffenen der Corona-Maßnahmen. Dass man sie jetzt auch noch zu „Schuldigen“ macht, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und ist daher nicht zu tolerieren.“ Und „Lernen, Bewegung, soziale Kontakte sind gerade für Kinder und Jugendliche von größter Bedeutung – die gesunde Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen darf nicht unbegründet aufs Spiel gesetzt werden!“ (https://www.paediatrie.at/images/Covid19/oegkj-stellungnahme-kinder-als-potenzielle-covid-spreader-schulen_2020_04_23.pdf)

Kindergärten sind keine Ansteckungsorte.

„Kinder spielen bei der Übertragung von COVID-19 keine Rolle.“ (AGES, COVID-19 // Update vom 21.08.2020 Univ.-Prof. Dr. Franz Allerberger, Leiter Geschäftsfeld Öffentliche Gesundheit der AGES) „Internationale Studien zeigen, dass der Anteil der Kinder unter 10 Jahren an den für SARSCoV-2 positiv getesteten Fällen zwischen 1 % und 2 % liegt. […] Aufgrund der derzeitigen Evidenz- und Datenlage lässt sich dennoch schließen, dass das Übertragungsrisiko von Kindern auf andere Personen, insbesondere Erwachsene, geringer ist, da bei den meisten gesicherten SARSCoV-2-Nachweisen bei Kindern eine erwachsene Person (z. B. Eltern oder andere Haushaltsmitglieder) die Ansteckungsquelle war.“ (Österreichisches Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden im Umgang mit SARS-CoV-2-Infektionen im Kindes- und Jugendalter Stand: 28. Oktober 2020). In Niederösterreich liegt der Anteil positiv getesteter Fälle bei Kindergartenkindern sogar unter 1 %. (https://covid19-dashboard.ages.at/, Stand 08.11.2020) Wobei auch hier anzunehmen ist, dass Erwachsene und nicht die Kinder die Infektionsquellen waren. Damit wird das Risiko, dass eine erwachsene Person von einem Kindergartenkind mit SARS-CoV-2 angesteckt wird, verschwindend gering.

Wir fordern daher den Normalbetrieb der Kindergärten (in NÖ entspricht das höchstens Ampelphase GELB = Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen) - auch wenn die Corona-Ampel im Bezirk ORANGE oder ROT ist und auch im Lockdown.

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Petition details

Petition started: 11/10/2020
Petition ends: 05/09/2021
Region: Lower Austria
Topic: Education

News

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer*innen,

    die niederösterreichische Landesregierung ignoriert weiterhin die Interessen und Bedürfnisse von Kindergartenkindern. Kindergärten befinden sich seit Beginn der Pandemie im Dauer-Lockdown. Vor und in den Sommerferien will NÖ daran nichts ändern. Wir müssen daher weiterkämpfen.
    Ich möchte Euch/Ihnen danken für die bisherige Unterstützung und das Interesse an der Aufwertung von Kindergärten. Diese Petition ist vielleicht nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber inzwischen haben die Kinderfreunde das Thema ganz groß gemacht und setzen sich mit allen Kräften für Kindergärten ein. Es gibt dazu die bundesweite Initiative "Mehr Knödel für unsere Kindergärten!" Bitte unterstützt/ unterstützen Sie die Kinderfreunde dabei!... further

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Petitionen, die inhaltlich gleich oder ähnlich wie bereits laufende Petitionen sind, werden nicht öffentlich gelistet, können aber weiterhin unterschrieben werden. Damit versuchen wir möglichst alle Unterschriften für ein Anliegen zu bündeln.

    Es existiert bereits eine Petition zum Thema: www.openpetition.eu/at/petition/online/normalisierung-des-derzeitig-unverhaeltnismaessig-eingeschraenkten-kindergartenbetriebs

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