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Petition is addressed to: Petitionsausschuss Bundesebene
Im Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, dass die sozialversicherungsrechtliche Absicherung eines Arbeitnehmers, der in einem Staat wohnt und in einem oder mehreren anderen Staaten arbeitet (z.B. Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz), grundsätzlich nur in einem Staat erfolgt. Innerhalb der EU und der Schweiz bestehen einheitliche Vorgaben, wonach die Sozialversicherungspflicht im Tätigkeitsstaat besteht, wenn die berufliche Tätigkeit zu mehr als 75 % dort ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit zu mindestens 25 % im Ansässigkeitsstaat erbracht, erfolgt dort die sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
Dies bedeutet konkret, dass ein Grenzgänger nur 25% aus dem Home-Office in Deutschland arbeiten darf und 75% seiner Arbeitszeit an seinem Arbeitsplatz in der Schweiz verbringen muss. Infolge der Corona-Pandemie wurde diese Regelung vorübergehend ausser Kraft gesetzt um den Grenzverkehr und damit die Gefahr einer Ansteckung zu verringern. So darf derzeit bis zu 100% im Home-Office gearbeitet werden, ohne dass sich der sozialversicherungsrechtlichen Status ändert (d.h. sozialversicherungsrechtliche Absicherung erfolgt über die Schweiz).
Diese vorübergehende Regelung soll dauerhaft bestehen bleiben.
Weiterführende Informationen zur bisherigen und aktuellen Regelung:
https://www.ebnerstolz.de/de/coronavirus-grenzgaenger-home-office-328728.html
Reason
Der sozialversicherungsrechtliche Status soll nicht davon abhängig gemacht werden, wieviel % seiner Arbeitsleistung ein Grenzgänger aus dem Home-Office bzw. von Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber in der Schweiz erbringt.
So kommt es jetzt in vielen schweizer Unternehmen vor, dass Arbeitnehmer grundsätzlich von zu Hause arbeiten dürfen, jedoch Grenzgänger aufgrund der o.g. Regelung nur zu 25% und die restliche Zeit im Extremfall alleine am Arbeitsplatz in der Schweiz vor Ort sind. Diese Regelung hat deshalb keine Sinn mehr und scheint in einer modernen, globalisierten Welt auch überholt.
Durch die Aufhebung/Anpassung dieser Regel würde zudem der Grenz/Pendler-Verkehr extrem verringert was zu weniger Staus an den Grenzübertritten führt und sich positiv auf die Umwelt auswirkt.
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Petition wurde nicht eingereicht
on 03 Mar 2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
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