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Economy

Saatgutvielfalt in Gefahr - gegen eine EU-Saatgutverordnung zum Nutzen der Saatgut-Industrie

Petitioner not public
Petition is addressed to
EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat

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01/18/2014, 19:21

Änderungsanträge der EU-Abgeordneten veröffentlicht:
Breite Ablehnung des EU-Kommissionsvorschlags zum Saatgutrecht

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinheitlichung und industriefreundlichen Verschärfung des EU-Saatgutrechts scheint vor dem Aus zu stehen. Damit könnte die Abschlussforderung unserer Petition bei den EU-Parlamentarier/innen Gehör finden: „Wir fordern Sie –die Mitglieder von Kommission, Parlament und Ministerrat der EU –auf, jeden Vorschlag für eine neue Saatgut-Verordnung zurückzuweisen, der diese Anforderungen nicht erfüllt!“

Verschiedene Gruppen von Parlamentariern mit wichtigen Funktionsträgern aus fast allen Fraktionen fordern, den Vorschlag der Kommission für eine neue „Verordnung über die Erzeugung und Vermarktung von Saatgut“ zurückzuweisen. Dies hat die Veröffentlichung der Änderungsanträge (ÄA) durch den Agrarausschuss des Parlamentes am Wochenende ergeben. Diese finden sich auf www.europarl.europa.eu/committees/en/agri/amendments.html#menuzone

Eine bloße Zurückweisung des Kommissionsvorschlags reicht natürlich nicht aus. Das Parlament sollte gleichzeitig der Kommission die Richtung für einen neuen Vorschlag vorgeben. Dazu erinnern wir an unsere Forderungen: „Eine neue EU-Saatgutverordnung muss für Vielfaltssorten, bäuerliche Sorten und Öko-Züchtungen geeignete Voraussetzungen schaffen. Vielfaltssorten müssen nicht nur in Genbanken, sondern ohne Bürokratie auf dem Markt verfügbar sein: Daher: keine amtliche Zulassungspflicht! Außerdem müssen die derzeitigen Zulassungsbedingungen bei Sorten für den Öko-Landbau erleichtert werden, damit unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen wie den Klimawandel, an neue Krankheiten, Schädlinge und einen ökologischeren Lebensstil anpassen kann.“

Am 18.12. wurden u.a. die Änderungsanträge Nr. 91 – 98 veröffentlicht. Darin wird die Zurückweisung gleichlautend formuliert: „The European Parliament rejects the Commission proposal.“ Diese Antragsteller repräsentieren eine breite Mehrheit des federführenden Agrarausschusses (AGRI) und des mitbeteiligten Umweltausschusses (ENVI). Dazu gehören (in der Reihenfolge der Fraktionsstärke):

- die „Europäische Volkspartei“ mit den deutschen CDU/CSU-Abgeordneten im AGRI Elisabeth Jeggle, Peter Jahr und Albert Deß (Koordinator der EVP im AGRI) sowie der österreichischen ÖVP-Abgeordneten Elisabeth Köstinger legte ÄA 98 vor.;

- die sozialdemokratische Abgeordneten-Gruppe „S&D“ mit Paolo di Castro (Italien, Vorsitzender des AGRI), Karin Kadenbach (österr., S&D-Verhandlungsführerin [„Shadow rapporteuer“] im AGRI und Pavel Poc, (S&D-Verhandlungsführer im Umweltausschuss ENVI) – ÄA 93;

- aus der liberalen Gruppe „ALDE“: Corinne Lepage (Frankreich), ALDE-Verhandlungsführerin im ENVI) – Antrag Nr. 92 – und die deutsche AGRI -Abgeordnete Britta Reimers (FDP, ÄA 98);

- Satu Hassi, Verhandlungsführerin der Grünen im Umweltausschuss – ÄA 97;

- die konservative Abgeordneten-Gruppe „ECR“ mit Julie Girling (UK,ECR- Verhandlungsführerin im AGRI) und James Nicholson (UK, ECR-Verhandlungsführer im ENVI) – ÄA 95 ;

- die linkssozialistische Gruppe GUE/NGL mit Alfreds Rubiks (Lettland, Verhandlungsführer im AGRI) und João Ferreira (Portugal, Verhandlungsführer im ENVI ) – ÄA 96.


Änderungsanträge unterscheiden sich lediglich in der Begründung

Die ÄA 92 und 93 (aus ALDE bzw. S&D) werden damit begründet, dass der Ansatz „one size fits all“ des vorgelegten gesetzlichen Rahmenwerkes nicht den verschieden Erfordernissen entspreche, die aus der Vielfalt des pflanzlichen Vermehrungsmaterials und aus den Bedürfnissen der VerbraucherInnen, der Anbieter und der Behörden erwachsen. Die Komplexität des Gesetzeswerkes würde unnötige Bürokratie für die Anbieter und geringere Auswahl und Transparenz für Verbraucher mit sich bringen. Die großen Anzahl delegierter Rechtsakte im Kommissionsvorschlag erschwere eine angemessene Folgenabschätzung des Gesetzes.

Die ÄA 95 und 97 (aus ECR bzw. Grünen) werden damit begründet, dass die vorgeschlagene Verordnung nicht ausreichend dem Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft in der EU diene. Sie halte nicht genügend Raum offen für landwirtschaftliche Praktiken, die Biodiversität schützen. Außerdem sei Flexibilität zur Anpassung des EU-Saatgutrechts an nationale Eigenheiten erforderlich. Auch hier wird die Vielzahl delegierter Rechtsakte kritisiert.

Der ÄA 98 (aus EVP und ALDE) weist den Kommissionsvorschlag zurück, weil er das Ziel der Vereinfachung und Harmonisierung nicht erreicht habe. Stattdessen würde den Mitgliedsstaaten, den betroffenen Unternehmen und den Saatguterzeugern ein bislang nicht vorhersehbarer und unangemessener Verwaltungsaufwand auferlegt.

Wir dürfen gespannt sein auf die Abstimmungen im ENVI (geplant für 30.1.) und im AGRI (geplant für 18.2.)!

Schöne Grüße
Andre


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