11/12/2023, 07:52
...es gibt neue Vergütungs- bzw. Vergabemodalitäten. Unsere wunderbare Lehrerin kann und darf daher nicht mehr kommen, da sie Einbußen hätte.
Während des Prozesses der Neuorganisation wurden wir mit Fragen konfrontiert:
1.) warum kommt C. nicht einmal die Woche, oder per month für einen Vormittag ins Blindi, um die Schulpflicht zu wahren. -> weil es an Pflegepersonal mangelt, ohne darf er nicht gehen.
2.) Ist der HAUSUNTERRICHT wirklich krankheitsbedingt notwendig?
(AUSSERKLINISCHE iNTENSIVPFLEGEist ja auch strittig schließlich ;(...)
3.)steht WIRKLICH keine andere (EHRENAMTLICHE) Lehrkraft zur Verfügung? -> doch, aber sie darf nicht, weil sie nämlich NUR! Kinderkrankenschwester AD ist
4.) mein Voschlag, dass ich selbst unterrichte -denn ich bin ja vom Fach- war der Regierung nichtmals einen KOmmentar wert!
5.)meine und Grossmutters Leistung jeden Tag wurde weder erwähnt noch honoriert
6.)ich habe die Dame der Regierung eingeladen, für einen Hausbesuch
7.)...um zu kontrollieren, ob C. wirklich so krank ist und
8.) ob wirklich polizeiliche Abholung eine Überforderung der Beamten wär.
9.) am liebesten würde ich damit SOFORT eine Beschwerde einlegen, wenns sein muss, beim Bundesverfassungsgericht unter Hinzuziehung des Artikels 6 GG :
"(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Punkt