10/02/2021, 01:52
Kostenpflicht gemäss Bundesratsentscheid vom 01.10.2021 angepasst; Hinweis betreffend Zielgruppe angefügt
Neuer Petitionstext:
Die Basler Herbstmesse 2021 ist nur für Menschen mit Covid-Zertifikat zugänglich (mit Ausnahme des Petersplatzes).
Diese Massnahme ist...
- ...unsinnig (es finden so gut wie keine Ansteckungen unter freiem Himmel statt),
- ...ungerecht (insbesondere
beimitderdenzuneuerdingserwartendenkostenpflichtigenKostenpflichtigkeitTests;derdadurchTests),kostet die Herbschtmäss jetzt gut und gerne 50 Franken "Eintritt" - für viele unzahlbar), - ...unrechtmässig (faktische Diskriminierung gewisser Personengruppen bei einem staatlich organisierten Anlass)
und vor allem auch:
- ...unnötig - denn es besteht eine einfache Möglichkeit, die Herbstmesse ohne Zertifikat durchzuführen und dennoch im Einklang mit der aktuellen Notstandsgesetzgebung zu handeln!
Wir fordern daher:
Anstelle der flächendeckenden Zertifikatspflicht sei die Personenzahl pro Mäss-Areal auf 999 Personen zu begrenzen!
Die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Freien gilt ab 1000 Personen. Es halten sich jedoch nur selten so viele Leute gleichzeitig auf einem der Mäss-Areale (Barfüsserplatz, Münsterplatz, Kaserne, Messeplatz, Rosental-Anlage) auf. Da ohnehin Eingangskontrollen geplant sind, sollten diese lieber auf eine Personenobergrenze denn auf ein Zertifikat achten - dies verstärkt zudem das Anliegen des Gesundheitsschutzes: Mit einer solchen Obergrenze ist die Einhaltung von Abständen möglich; ausserdem ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass geimpfte Personen genauso ansteckend sein können wie Ungeimpfte. Ein Grund mehr, die Möglichkeit zum Abstandhalten der Diskriminierung vorzuziehen.
Hinweis: Jeder und jede darf diese Petition unterschreiben; Sie müssen nicht im Kanton Basel-Stadt wohnen! Wir freuen uns über Unterschriften von Herbschtmäss-Freundinnen und -Freunden von überall - Bebbis und Landschäftler, Schwarzbuebe und Fricktaler, Schwiizer, Schwoobe, Waggis, einfach alle!
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 231