Derechos civiles

Eine Meldepflicht für Saatgut-Engagierte könnte der Sortenvielfalt beträchtlich schaden

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14/03/2024 19:24

Mit Ihrer Unterstützung setzt sich der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt seit langem gegen Bürokratie für beruflich engagierte VielfaltserhalterInnen ein! Denn Verwaltungsarbeit belastet deren Arbeit zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt. Manche würden aufgeben, weil sie das nicht schaffen. Das Vielfaltssaatgut würde erheblich teurer, wenn Angestellte nötig werden. Das würde die Vielfaltserhaltung erheblich einschränken! Denn die Erhaltungsarbeit außerhalb von Genbanken hängt stark von diesen beruflich für die Vielfalt engagierten Menschen ab, nicht nur vom privaten Engagement.

In diesem Frühjahr steht in Brüssel ein neues Saatgutgesetz zur Abstimmung. Dabei geht es auch darum, welche bürokratischen Auflagen künftig denen gemacht werden, die Vielfaltssaatgut berufsmäßig erhalten und verkaufen wollen.
Am Montag, 19.3. wird der Agrar-Ausschuss des EU-Parlamentes über das Saatgutrecht abstimmen. Besonders das rechte Spektrum einschließlich konservativen (EPP, in Deutschland vertreten durch die CDU/CSU) und liberalen (Renew bzw FDP) Ausschussmitglieder müssen überzeugt werden. Sie müssen ihren Bekenntnissen zur Bewahrung der Tradition, der landwirtschaftlichen Vielfalt und zur Unterstützung kleiner Unternehmerinnen und Unternehmer auch Taten folgen lassen.

Diese Abgeordneten haben meist Bedenken wegen Wettbewerb, Pflanzengesundheit und Transparenz. Aber:
- Vielfaltssorten konkurrieren nicht mit den Sorten für die industrielle Landwirtschaft.
- Die Pflanzengesundheitsverordnung gilt ohnehin für alle EU-Bürger und jede Weitergabe von Saat- und Pflanzgut.
- Transparenz fehlt bei Vielfaltssorten nicht, denn der Kontakt zwischen Erhaltern und Interessierten ist direkt, beim Verkauf und in den Vielfalts-Netzwerken wird kommuniziert. Das Risiko, fehlerhaftes Saatgut zu bekommen, ist bei kleinen Portionen ohnehin gering.

Besonders wenn Sie in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen wohnen: Kontaktieren Sie bitte mindestens diese im Agrarausschuss tätigen Abgeordneten Ihres Bundeslandes in Brüssel!

Lena Düpont lena.duepont@europarl.europa.eu, Niedersachsen EPP
Peter Jahr peter.jahr@europarl.europa.eu, Sachsen EPP
Norbert Lins norbert.lins@europarl.europa.eu, Baden-Württ. EPP
Marlene Mortler marlene.mortler@europarl.europa.eu, Bayern EPP
Christine Schneider christine.schneider@europarl.europa.eu Rh.-Pfalz EPP
Ulrike Müller ulrike.mueller@europarl.europa.eu, Bayern RENEW

Weisen Sie bitte die Abgeordneten auf folgende drei Punkte hin:

1.) Um die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt außerhalb von Genbanken zu gewährleisten, müssen darauf spezialisierte Kleinstbetriebe vom Geltungsbereich des Saatgutgesetzes grundsätzlich ausgenommen werden.
2.) Die Ausnahme darf nicht nur für gemeinnützige Organisationen gelten. Hintergrund: Für Individuen und Kleinstbetriebe ist dieser steuerliche Status gar nicht verfügbar.
3.) Auf Biodiversität spezialisierte Kleinstbetriebe dürfen keine Verwaltungsarbeit auferlegt bekommen, wie es für Unternehmen ansonsten vorgesehen ist. Sie sollten sowohl registrierte Erhaltungssorten als auch nicht-registrierte Vielfaltssorten an Hobbygärtnernde ohne Verwaltungsarbeit verkaufen dürfen.

Wir bedanken uns für alle Mithilfe. Wenn Sie gerne die Abgeordneten antelefonieren möchten, können Sie von uns die Telefonnummern der Büros in Brüssel bekommen. Sie stehen aber auch leicht zugänglich im Internet, wenn man den Namen und "MEP" sucht.

Wir planen kurz vor der Abstimmung im Plenum des Parlaments eine weitere Aktion.
Besonders vor dem Hintergrund der Wahl des EU-Parlaments im Juni könnten solche Aktionen einigen Erfolg haben.

Beste Grüße

Susanne Gura und Andreas Riekeberg
Mitglieder des Vorstands
Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt e.V.
kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org
T 0049 228 9480670


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