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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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Bundesfinanzministerium Deutschland
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10/28/2022, 10:27

Hallo zusammen, weiter Druck machen ist angesagt, es muss eine praktikable Lösung für alle gefunden werden.

Liest man die Kommentare und Zeitungsartikel, könnte der Eindruck entstehen das die Grenzgänger als eine Art "Sozialschmarotzer" in ihrer Heimatregion leben. Viele Regionalpolitiker fordern eine finanzielle Beteiligung der Luxemburger Regierung und vergessen hierbei, den Geldsegen vor Augen, dass Sie von vielen Deutschen Grenzgängern auch gewählt wurden um deren Interessen zu vertreten.
Das Wort ist natürlich hart gewählt, zeigt aber auch wie kurzsichtig die Denkweise hier ist.
Lasst uns doch offen und transparent die Argumente austauschen und auch mal aufzeigen was die Grenzgänger für die Grenzregionen alles leisten.
Gerade in den Grenzregionen zeigt sich durch die niedrige Arbeitslosigkeit, auch hier spart der deutsche Staat viele Gelder und Personalaufwand.
Die Straßen wurden in der Pandemiephase durch Home Office massiv entlastet, was allen in der Region zu Gute gekommen ist. Hier zeigte sich auch das man nicht unbedingt neue Brücken (Moselaufstieg) benötigt um den Verkehrsfluss zu verbessern und zugleich einen guten Beitrag zum Thema Umweltschutz für Deutschland und Luxemburg leistet. Bedingt durch den Umstand das nicht jeder den öffentlichen Verkehr nutzen kann, sollte man hier nicht durch Differenzen bei der Gestaltung eines verbesserten Doppelaufkommens, dieses insbesondere auf Kosten der Familien austragen.
Gerade dieses entlastet zeitlich und monetär die Gemeinde enorm und fördert zu dem den Familienalltag. Die eingesparte Fahrzeit für die gesamte Grenzregion ein Stück Lebensqualität ist, welche uns allen zu Gute kommt.
Es stimmt auch nicht, dass alle Grenzgänger grundsätzlich keine Einkommensteuer in Deutschland zahlen, sondern es gibt viele die eine Steuererklärung in Deutschland machen, sei es weil ihr Partner in Deutschland arbeitet, Einnahmen aus Miete und Verpachtung, Solar etc.
Die Aussage des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz Herrn Senger im TV Interview vom 10.Oktober 2022, dass Grenzpendler grundsätzlich keine Steuern auf ihr Arbeitseinkommen in Deutschland zahlen und dieses für die Wohnsitz-Gemeinden zu einem finanziellen Problem werden, zeigt eine kurzsichtige Denkweise und stimmt so nicht.
Ob wir die Grenzregion durch eine Steuerliche Belastung der Grenzgänger so stark entlasten, wage ich zu bezweifeln, insbesondere da der Bund der Steuerzahler hier nur pauschale Aussagen macht und keine Zahlen nennt und die Grenzregionen nicht nur durch die Grenzgänger finanziell belastet werden.
Öffentliche Bauprojekte die oft den Budgetrahmen sprengen wie der Hochmoselübergang oder die vielen Gemeinden und Kommunen die man durchaus zusammenfassen könnte, zeigen dass aus welchen Gründen auch immer hier nicht wirklich gespart wird und das dieses zu einer unnötigen Belastung der öffentlichen Kassen und aller Bürger führt, welche die Grenzgänger nicht mit Zahlungen ausgleichen können.
Nach dem nun die EU das Projekt des vereinheitlichten Ladekabel abgeschlossen hat, könnte sie sich dem Projekt Vereinheitlichung von Home Office Regelungen in der EU zu wenden. Es gibt nicht nur Grenzgänger in Luxemburg, Belgien, Frankreich, nein auch in Österreich, Polen und anderen Ländern.
In der Theorie des Europaparlamentes sieht dieses wie folgt aus:
www.europarl.europa.eu/.../soci/w16/summary_de.htm
1. 1.2. FREIZÜGIGKEIT, GLEICHBEHANDLUNG UND SOZIALER SCHUTZ DER GRENZGÄNGER IN DER EU
Für die Grenzgänger, die in der Europäischen Union wohnen und arbeiten, gilt wie für alle Wanderarbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung, der auf alle innerhalb der Union zu- und abwandernden Arbeitnehmer Anwendung findet. So schreibt insbesondere die Verordnung Nr. 1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (2) in Artikel 7 die Gleichbehandlung hinsichtlich sämtlicher Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Entlohnung, Kündigung und, falls der Arbeitnehmer arbeitslos geworden ist, berufliche Wiedereingliederung oder Wiedereinstellung, vor. In arbeitsrechtlicher Hinsicht unterliegt der Grenzgänger ebenso wie der Wanderarbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der genannten Verordnung genießt er die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer.
So steht es auf dem Papier, gelebt wird es anders und eine Gleichbehandlung unter Grenzgänger und auch zu den Deutschen Arbeitnehmern, gibt es meines Erachtens durch die unterschiedlichen Abkommen und Handlungsweisen nicht.
Auch hier meine bitte an unsere Vertreter der Region der EU, jetzt wäre es an der Zeit hier einmal tätig zu werden. Viele Menschen leben in verschiedenen Grenzregionen einer großen Staatengemeinschaft der Europäischen Union und es sollte doch ein Europa ohne innerländlichen Grenzen sein.
Grenzregionen wachsen und gehören zusammen .
Viele Grüße Ralf


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