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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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Bundesfinanzministerium Deutschland
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06/28/2022, 13:48

Nur noch 3 Arbeitstage bis zum 01.07.2022, dann fällt die Pandemie Steuerbefreiung weg !
Es ist so weit, nach über 2 Jahren werden Steuertage im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens wieder gezählt. Bis zum 19. Tag kann man dann u.a. im Home Office arbeiten ohne das man in Deutschland hierfür Steuerzähltag erhält. Ab dem 20. Tag wird dann alles, vom ersten Tag an Steuerpflichtig. Voraussetzung für die 19 Tage ist, dass man im vergangenen Jahr zum Beispiel nicht auf Dienstreisen, Lehrgängen etc außerhalb von Luxemburg und Home Office gewesen ist. Teilzeitmitarbeiter haben den gleichen Anspruch.
Die Sozialversicherungspflicht wurde noch bis zum 31.12.2022 ausgesetzt, doch leider können viele Zeiterfassungssysteme nicht gleichzeitig Büro und Home Office Zeiten anzeigen. So kommt es, dass viele Betriebe bis 19 Tage unter Berücksichtigung von anderen Tätigkeiten außerhalb von Luxemburg, als Home Office gewähren.
Einige Betriebe verzichten auch ganz darauf und führen eine Präsenzpflicht ein. Wer über 19 Tage in Anspruch nimmt, wird in der Regel vom Betrieb in Luxemburg für die Zeiten Steuerfrei gestellt und dann je nach Betrieb automatisch an das Deutsche Finanzamt abgeführt, dieses bleibt aber in der Personalabteilung zu erfragen.
Doch was könnte uns ab dem 01.07.2022 noch erwarten in Luxemburg ?
Insbesondere im Bereich Munsbach wird das es zu Parkproblemen kommen wird. Dieses hat damit zu tun das man während der Pandemie viele Mitarbeiter eingestellt hatte. Schätzungen von verschiedenen Betriebsräten gehen von einem Defizit von ca. 450 bis 500 Parkplätzen aus. Diese Mitarbeiter müssen dann schauen wie sie diese Herausforderung bewerkstelligen können.
Munsbach hat einen Bahnhof und die Buslinie 117 (Findel) fährt Morgens und am Nachmittag, zwischendurch leider nicht. Dieses ist insbesondere für Teilzeitkräfte nicht befriedigend und stellt bei fehlenden Parkplätzen das nächste Problem dar. Auch wenn die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Luxemburg aufgehoben ist, nutzen immer noch viele diese in Bus und Bahn, so die Kollegen.
Das Verkehrsministerium versucht hier Lösungen zu finden. Mitfahrapp, Buslinienausdehnung u.v.m sind in den Überlegungen. Kurzfristig sollten die Verschiedene Firmen in Luxemburg sich eine Plattform suchen, welche Mitfahrgelegenheiten anbietet. Das Verkehrsministerium ist auch einer Mitfahrlösung dran, welche sich ganz gut anhört und wird dieses dann zur gegebenen Zeit veröffentlichen.
Um nun aber die Zeit zu überbrücken, würde ich vorschlagen die Mitfahrapp Twogo
www.twogo.de zu nutzen. Diese ist von der Schwarz Group und ist Gratis. Ist ganz einfach zu finden und Menügeführt zu installieren und auch zu Registrieren. Ich starte am Freitag um 06.00 Uhr in Trier und könnte zwei Personen Richtung Findel mitnehmen, auch so könnte ein Beispiel aussehen für eine Facebookgruppe. Wer noch weitere Vorschläge hat bitte hier im Kommentarfeld einschreiben.
Bei all diesen Problemen bleibt immer noch das Corona Problem, welches immer stärker wird. In vielen Instituten und Firmen sind es insbesondere die Großraumbüros die hier das Infektionsgeschehen nach oben treiben und für Firmen durchaus in Bedrängnis bringen kann.

Auch die Anforderungen der CSSF CSSF 21/769 mit einer gewissen Anwesenheitsquote in den Finanzinstituten von Luxemburg könnte hier dafür sorgen das sich die Infektionsquote noch steigert, so die Befürchtung vieler Betriebsräte.

Wer noch weitere Infos oder Anmerkungen hat, einfach durchschreiben, so dass wir alle immer gut informiert sind.
Viele Grüße
Ralf Päßler


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