Gesetz!
Wer auch immer die Kulturabteilung und Kulturberichterstattung abschaffen will, verstößt gegen gültiges Gesetz! Dieser Rechtsbruch sollte nicht nur unterbunden, sondern bitte auch bestraft werden.
Source: ORF-Gesetz §4 Abs. 1 Ziff. 5,6,7 sowie Abs. 2, Abs. 4 und weitere)