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Die Petition war erfolgreich!
Neuigkeit lesenPetition richtet sich an: Mitglieder des hohen Landtages
Werden Arbeitnehmende zur Ausübung gesetzlicher Pflichten ohne eigenes Verschulden an ihrer Arbeitsleistung verhindert, so haben die Arbeitgeber gemäss ABGB § 1173a Art. 18 für eine beschränkte Zeit die darauf anfallenden Löhne zu entrichten. Ob die behördlich angeordnete Schliessung der Schulen und Kinderbetreuungsstätten und die daraus folgende Betreuungspflicht der Eltern unter diesen Gesetzesartikel fallen, ist nicht eindeutig geklärt. Die unterschiedlichen Rechtsmeinungen bedeuten entweder eine starke Belastung der Arbeitgeber oder empfindliche Lohnausfälle für berufstätige Eltern. Zur Entlastung beider Seiten sollen die Lohnfortzahlung bzw. die Entschädigung der erziehungsberechtigten Personen im Rahmen staatlicher Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus erfolgen.
Wir Eltern fordern die Möglichkeit für unsere Arbeitgeber, Fehlstunden, die aufgrund von Betreuung, Erziehung, Schulbildung und Kindesschutzmassnahmen trotz grösstmöglicher Flexibilität aller Seiten entstehen, ebenfalls als Kurzarbeit anmelden zu dürfen (Art. 2 Abs. 2 Bst. B der Verordnung vom 17. März 2020) oder eine andere Möglichkeit einer gewissen Lohnfortzahlung (mind. 80 %), welche alle drei Parteien, der Staat, der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer tragen (analog der Kurzarbeit). Die Lohnfortzahlung soll mindestens 80 % des entgangenen Lohns betragen.
Die unterzeichneten Personen appellieren an die Mitglieder des Hohen Landtages, die Regierung zu beauftragen, dafür zu sorgen, dass
- keiner erziehungsberechtigen Person grössere finanzielle Nachteile entstehen in Folge der behördlichen Schliessung der Schulen, Kindergärten und Kitas.
- kein Arbeitgeber einer erziehungsberechtigten Person mehr als 25 % der Jahresferien 2020 für die Fehlstunden aufgrund der Kinderbetreuung verrechnen kann.
- Schwangere und stillende Mütter entsprechend den besonders gefährdeten Personen explizit in die Lohnfortzahlung als COVID-19-Taggeld aufgenommen werden.
Begründung
Von der behördlich angeordneten Schliessung der Schulen und Kinderbetreuungsstätte sind ca. 3‘200 Kinder unter 12 Jahren in Liechtenstein betroffen. Trotz verschiedener formeller und informeller Hilfsangebote sind viele Eltern gezwungen, für unbestimmte Zeit zu Hause zu bleiben, um ihrer gesetzlichen Betreuungspflicht nachzukommen. Mit den bisherigen Corona-Massnahmenpaketen der Regierung werden diese Eltern nicht berücksichtigt. Dies führt zu grosser Verunsicherung und Existenzängsten bei den Betroffenen. Dies führt infolge der aktuellen Einschränkungen zu zusätzlichen Spannungen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.04.2020
Petition endet:
26.04.2020
Region:
Liechtenstein
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 07.05.2020Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer unserer Petition
Unsere Petition, die berufstätige Eltern, die aufgrund der verordneten Schliessung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, vor grösseren finanziellen Einbussen bewahren soll, wurde gestern vom Landtag mit 23 Stimmen an die Regierung überwiesen. Wir bedanken uns bei den Landtagsabgeordneten für dieses deutliche Zeichen der Solidarität. Nun hoffen wir, dass die Regierung die Bedeutung dieser Petition erkannt hat und diese ernsthaft prüft. Denn jetzt liegt es alleine an der Regierung, ob und wie unser Anliegen umgesetzt wird.
Herzliche Grüsse und bleiben Sie gesund
LANV-Geschäftsstelle -
Die Petition ist bereit zur Übergabe - Dankeschön
am 27.04.2020Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer unserer Petition
Erwerbstätige Eltern, die wegen der staatlich verordneten Schliessung von Schulen und Betreuungseinrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, sollen genauso wie ihre Arbeitgeber vor unverschuldeten, grösseren finanziellen Einbussen bewahrt werden. Fehlstunden, die aufgrund von Betreuung, Erziehung, Schulbildung und Kindesschutzmassnahmen entstehen, sollten vom Arbeitgeber als Kurzarbeit angemeldet werden dürfen. Die Entschädigung soll rückwirkend ab 16. März gelten, da viele Eltern insbesondere in den ersten Wochen nach Schliessung betroffen waren. Dies ist unser gemeinsames Ziel!
Dank Ihrem Engagement erzielte unsere Petition «Corona-Krise: Bitte unterstützt auch... weiter -
Debatte
Kindern mit Schulschwierigkeiten erhalten momentan nur unzureichend Unterstützung, da eine direkte Lernunterstützung durch Fachpersonen nicht möglich ist. Die Chancengerechtigkeit muss langfristig aufrecht erhalten bleiben.
Noch kein CONTRA Argument.