Wir sind eine Plattform für gesellschaftliche Veränderung und begrüßen das Engagement unserer Nutzer und Nutzerinnen. Wir laden alle ein, sich für ihre ganz unterschiedlichen Anliegen einzusetzen. Freie Meinungsäußerung und Willensbekundung sind dabei immer willkommen. Damit sich diese nicht zum Schaden anderer auswirken, gibt es klare Regeln für die Nutzung der Plattform.
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Unzulässige Petitionen
- Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.
- Petitionen gegen Gerichtsurteile sind nur dann zulässig, wenn weitere Rechtsmittel auf dem normalen Rechtsweg gefordert werden oder eine gesetzliche Regelung gefordert wird, die eine mit den Petitionen angegriffene Rechtsprechung für die Zukunft unmöglich machen würde.
- Beleidigende, herabwürdigende und diskriminierende Petitionen werden beendet und gesperrt. Dies umfasst u.a. aber nicht ausschließlich Beleidigung, Herabwürdigung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Aussehen, Herkunft, sozialem Status, Religion, Behinderung, Familienstand oder sexueller Orientierung.
- Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?
- Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.
- Petitionen, die nur auf andere Petitionen verweisen und keine eigenen von diesen Petitionen unabhängige Ziele formulieren, werden beendet und gesperrt. Das gilt auch für Petitionen auf anderen Plattformen.
- Petitionen mit satirischem Inhalt werden in den Trollturm verbannt
- Petitionen mit direkter oder indirekter Werbung für eigene Produkte, Dienstleistungen oder Parteien werden beendet. Petitionen mit direkter oder indirekter Werbung für Parteien sind zulässig, wenn die Partei die Petition selbst gestartet hat. Petitionen, die von Sympathisanten oder Mitgliedern einer Partei gestartet werden und direkte oder indirekte Werbung für Parteien enthalten sind nicht zulässig.
- Petitionen sind nur zulässig, wenn sich der Petent mit seinem eigenen, vollständigen Namen oder im Namen einer juristischen Person unter Angabe der vollständigen Anschrift und der aktiv genutzten E-Mail-Adresse registriert. Die E-Mail-Adresse wird zur Verifizierung genutzt. Die Anschrift kann zusätzlich zur Verifizierung durch öffentliche Behörden herangezogen werden.
- Petitionen dürfen nicht die Copyrights Dritter verletzen. Bei der Verwendung Copyright geschützter Texte, Bilder oder Videos ist der Petent dafür verantwortlich, das Einverständnis der Rechteinhaber einzuholen und die Quellen zu nennen.
- Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten nicht-öffentlicher Personen ist nur mit deren Einverständnis zulässig.
- Petitionen müssen in den jeweiligen Amtssprachen des Landes verfasst sein. Es können weitere Sprachvarianten einer Petition erstellt werden.
- Petitionen, deren Inhalt und/oder die Forderung der ursprünglichen Petition im Nachhinein gravierend geändert bzw. erweitert wurden, werden gesperrt.
- Petitionen, die eine falsche Übersetzung der Petition in Originalsprache darstellen, indem sie sich in relevantem Inhalt oder Forderung unterscheiden, werden beendet.
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Eingeschränkte Petitionen
- Petitionen, die sich mit ihrem Anliegen nicht an konkrete Personen, juristische Personen, parlamentarische Gremien oder Organisationen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder an die Öffentlichkeit als Ganzes richten, werden nicht öffentlich gelistet.
- Petitionen, die unsere Qualitätsanforderungen für Petitionen nicht erfüllen, müssen vom Petenten überarbeitet werden. Petitionen in Überarbeitung werden nicht öffentlich gelistet.
- Petitionen, die ausschließlich die Interessen des Petenten verfolgen, werden als Einzelanliegen behandelt. Einzelanliegen werden nicht öffentlich gelistet.
- Petitionen, die inhaltlich gleich oder ähnlich wie bereits laufende Petitionen sind, werden nicht öffentlich gelistet, können aber weiterhin unterschrieben werden. Im Interesse des Anliegens sollen möglichst viele Unterschriften unter einer Petition gebündelt werden.
- Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.
- Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten, bzw. sind die Aussagen spekulativ, widersprüchlich oder wissenschaftlich nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützenden darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet. openPetition bittet darum, vor dem Unterzeichnen nach Informationen zum Thema der Petition aus geeigneten Quellen zu suchen.
- Bei leichten Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen kann eine Frist von 3 Tagen zur Beseitigung der Verstöße eingeräumt werden. Während dieser Frist wird die Petition nicht öffentlich gelistet.
- Ist der Inhalt einer Petition sehr einseitig formuliert, gibt es wesentliche, widersprechende Fachmeinungen oder grundlegende, ergänzende Informationen zum Thema, so behält sich openPetition vor, die Unterstützenden darauf hinzuweisen.
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Nutzungsgebühren auf openPetition
- Petitionen sind kostenlos.
- Die Teilnahme an Petitionen sowie die Nutzung aller Funktionen auf openPetition sind kostenlos.
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Rechte und Pflichten des Petenten
- Der Petent hat das Recht, sich eine Zeichnungsfrist zwischen einer Woche und einem Jahr zu setzen.
- Der Petent hat das Recht, den Text während der Zeichnungsfrist zu überarbeiten, sofern das Grundanliegen der Petition nicht verfälscht wird.
- Der Petent hat das Recht, sich ein freies Sammelziel an Unterschriften zu wählen, sofern die Petition nicht an ein Parlament, eine Regierung oder die Verwaltung gerichtet ist.
- Der Petent verpflichtet sich, während der Zeichnungsfrist eingegangene Online- und Papierunterschriften zu sichten und offensichtlich ungültige Unterschriften zu löschen.
- Der Petent verpflichtet sich, während der Zeichnungsfrist zeitnah auf Leseranfragen zu reagieren. Anfragen werden über ein Kontakt-Formular per E-Mail an die Petenten weitergeleitet.
- Der Petent ist verpflichtet, die Petition nach Ende der Zeichnungsfrist zeitnah dem Empfänger der Petition zu übergeben. 12 Monate nach Ende der Zeichnungsfrist bekommen nicht eingereichte Petitionen den Status "gescheitert".
- Ist der Empfänger ein Petitionsausschuss, behält sich openPetition vor, die Petition selbst beim adressierten Ausschuss einzureichen, wenn die Petition nicht innerhalb von 3 Monaten vom Petenten selbst eingereicht wurde.
- Der Petent hat das Recht und die Pflicht seine Unterstützer jederzeit über den Fortschritt des Petitionsanliegens zu informieren. Das Recht auf Benachrichtigung der Unterstützer wird eingeschränkt, wenn sich Nachrichten nicht explizit auf das Petitionsanliegen beziehen.
- Durch das Erstellen einer Petition über die Online-Plattform von openPetition gGmbH bevollmächtigt der Petent openPetition, ihn innerhalb seines Petitionsrechts vertreten zu können, sofern der Petent nicht selbst von seinem Petitionsrecht Gebrauch macht. Daraus entsteht keine Verpflichtung für die openPetition gGmbH, das Petitionsrecht in jedem Fall zu vertreten.
- Petitionen, die vom Petenten nicht weiter verfolgt werden, können vom bisherigen Petenten oder von openPetition auf einen neuen Petenten übertragen werden.
- Der Petent hat das Recht, seine Petition vorzeitig zu beenden, wenn das Petitionsanliegen obsolet ist bzw. auf anderem Wege erreicht wurde. Der Petent verpflichtet sich, seine Unterstützer über den Grund der Beendigung der Petition zu informieren.
- Unterschriftenlisten und Sammelbögen dürfen vom Petenten, außer an den Petitionsempfänger, an niemanden sonst weitergeleitet werden.
- Nach Beendigung der Informationsarbeit ist der Petent verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterschriftendaten digital oder gedruckt zu vernichten.
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Urheberrecht
- Eigene auf openPetition veröffentlichte Texte, Bilder oder Videos stehen unter der Creative-Commons-Lizenz by-nc-sa. Die Namensnennung umfasst die Erwähnung der Plattform openPetition und die Nennung des Urhebers (soweit er bekannt ist).
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Transparenz
- Veröffentlichte Petitionen sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit von politischen Prozessen dauerhaft gespeichert und abrufbar. Jede Änderung von Petitionsinhalten wird gespeichert und ist öffentlich rekonstruierbar.
- Auf Anfrage werden in Petitionstexten veröffentlichte, personenbezogene Daten anonymisiert.
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Redaktionelle Bearbeitung
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- der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Völkerrecht nicht entsprechen
- beleidigende und diskriminierende Äußerungen gegenüber Einzelpersonen oder Personengruppen enthalten)
- nicht unsere Qualitätsbedingungen erfüllen
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Stand: März 2024