09.02.2024, 09:41
Präzisierung
Neue Begründung:
Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in derDie Schweiz und Liechtenstein nicht.sind Siewirtschaftlich wandeltund sichkulturell wiestark bereitsmiteinander seitverbunden. vielenGerade Jahrenletztes Jahr wurde das 100-jährige Jubiläum des gemeinsamen Zollanschlussvertrags gefeiert.
Trotzdem gibt es ein grosses Manko im Dienstleistungssektor. Dieser wird auch für die Industrie immer wichtiger und ist der am stärksten wachsende Sektor in beiden Ländern.
Mit der Umsetzung der Europäischen Entsenderichtlinien, die auch für den Dienstleistungssektor gelten, wurden grosse Mauern aufgebaut. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen mindestens 8 Tage im Voraus gemeldet werden und sind pro Firma und Mitarbeiter auf nur 90 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – unabhängig von der LandwirtschaftGrösse (primärerder Sektor)Firma. zurGerade Industriebei (sekundärerengerer Sektor)Zusammenarbeit, undgrösseren nunProjekten inoder denbei letztenschnellen JahrenServiceeinsätzen hinist zumdies Dienstleistungssektor.ein nicht gangbarer Weg.
ZweiLiechtenstein unterschiedlichewurde Phänomene treten gleichzeitig auf: _ Die Wirtschaft als Ganzes: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden._ In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert: Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der «manuellen Arbeit» nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu.. Heute ist der Dienstleistungssektor wegen dem Lohnschutz und den Anforderungen an die Arbeitsbedingungen stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. invon der Schweiz erbringt,bei istder 8Einführung Tageder davorRichtlinien einewie Meldungdie zuEU/EWR machenLänder behandelt, obwohl hier die eigentlichen Gründe für die Einführung der Richtlinien, nämlich Unterschiede bei den Löhnen und dem Sozialsystem nicht zutreffen. Auch die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.Zwischen LiechtensteinMehrwert- und der SchweizErtragssteuern sind dieseauf Argumenteeinem aberähnlichen nicht zutreffend da die LöhneNiveau und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auchsogar die Währung ist mit dem Schweizer Franken bereits seit 100 Jahren die gleiche.
EsAls bestehtTrotzreaktion auchwurden ein Zollvertrag zwischen der Schweiz undvon Liechtenstein seitdann nundie mehrgleichen als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen ZollvertragRegeln für die EntwicklungSchweizer Firmen eingeführt. Man spricht von „gleich langen Spiessen“. Welch schreckliche Worte für zwei hochentwickelte miteinander stark verbundene Länder!
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Die Entsenderichtlinien sind als Schutz vor Lohndumping aus dem Niedriglohnausland nötig und dass die Schweiz alle EU/EWR Länder gleich behandeln wollte ist löblich. Trotzdem sollten mit einem Land in Zoll- und Währungsunion andere Richtlinien gelten als beispielsweise mit Niedriglohnländern. Ein jüngst erstelltes rechtliches Gutachten von Prof. Dr. Christa Tobler von der IndustrieUniversität benötigtBasel hatte.zeigt, dass von beiden Seiten eine spezifische Lösung möglich wäre.
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Ziel muss es sein, dass die Firmen auf beiden Seiten des Rheins ihre Stärken gemeinsam entfalten und unkompliziert zusammenarbeiten können.
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Industriebetriebe, Gewerbebetriebe und Dienstleister fordern auf beiden Seiten des Rheins die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
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Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet: Hier sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.
Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft
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Ein tolles kurzes Erklärvideo:Erklärvideo zu dem Thema:
stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4
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Zur Erläuterung der Vorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links aufgeführt:
Link zur Meldung in der Schweiz:
entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de
Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch
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Link zur Meldung in Liechtenstein:
Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)
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Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
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