08.02.2024, 15:45
Präzisierung
Neuer Petitionstext:
GrenzüberschreitendGrenzüberschreitende Dienstleistungen (GDL) zwischen beiden Ländern müssen wieder wie früher ohne Beschränkungen erbracht werden können.
Zumindest müssen in einem ersten Schritt alle intellektuelleintellektuellen Arbeiten aus der Liste der meldepflichtigen qualifizierten Gewerbe gestrichen werden.
Neue Begründung:
Entwicklung der Schweizer und Liechtensteiner Industrie
Im Gegensatz zur geläufigen Vorstellung deindustrialisiert sich die Industrie in der Schweiz und Liechtenstein nicht. Sie tertiärisiert sich, das heisst die Struktur wandelt sich wie bereits seit vielen Jahren von der Landwirtschaft (primärer Sektor) zur Industrie (sekundärer Sektor) und nun in den letzten Jahren hin zum Dienstleistungssektor. Dieser Begriff der Tertiärisierung umfasst zwei
Zwei unterschiedliche Phänomene,Phänomene dietreten gleichzeitig auftreten: auf:
_ Die Tertiärisierung der Wirtschaft als ganze:Ganzes: In absoluten Zahlen hat die Schweizer und Liechtensteiner Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten einen beachtlichen Aufschwung erlebt. Da der Dienstleistungssektor jedoch schneller wächst als der sekundäre Sektor, ist der Anteil der Industrie an der Gesamtwirtschaft relativ gesehen kleiner geworden.
_ Die Tertiärisierung der Tätigkeiten in der Schweizer und Liechtensteiner Industrie: In der Industrie selbst hat sich das Wesen der Arbeit verändert. verändert: Zahlreiche Unternehmen produzieren nicht mehr nur Güter, sondern bieten zunehmend auch Dienstleistungen an. Selbst bei denjenigen Firmen, die keine Dienstleistungen anbieten, verändern sich die Anforderungsprofile an die Mitarbeitenden. Die Menge der manuellen«manuellen ArbeitArbeit» nimmt tendenziell ab, diejenige der «intellektuellen Arbeit» eher zu. zu.
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Heute ist der Dienstleistungssektor wegen derdem PersonenfreizügigkeitLohnschutz und demden LohnschutzAnforderungen an die Arbeitsbedingungen stark reglementiert. Das heisst bevor man die Dienstleistung z.B. in der Schweiz erbringt, ist 8 Tage davor eine Meldung zu machen und die Tätigkeit kann nur 90 Tage im Jahr erfolgen.
Zwischen Liechtenstein und der Schweiz sind diese Argumente aber nicht zutreffend da die Löhne und die Sozialsysteme, die MWST, die Ertragssteuern praktisch gleich sind. Auch die Währung ist mit dem Schweizer Franken die gleiche.
Es besteht auch ein Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit nun mehr als 100 Jahren. Dieser regelt aber nur den Austausch von Gütern. Eine moderne Wirtschaft braucht heute einen offenen Dienstleistungssektor genauso wie es vor 100 Jahren einen Zollvertrag für die Entwicklung der Industrie benötigt hatte.
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kurzes Erklärvideo:
stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4
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Zur Erläuterung der BehinderungVorschriften für die Bewilligungen beider Staaten sind hier die Links zu den Meldeportalen aufgeführt:
Link zur Meldung in der Schweiz:
entsendung.admin.ch/cms/content/willkommen_de
Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden | sg.ch
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Link zur Meldung in Liechtenstein:
Dienstleistungserbringung (GDL) - Ausländer- und Passamt - Landesverwaltung - Liechtensteinische Landesverwaltung (llv.li)
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Die Stiftung Zukunft Liechtenstein hat dieses Thema zur Liberalisierung des Dienstleistungssektor zwischen beiden Ländern eindrücklich aufgearbeitet:kurzes Erklärvideo:stiftungzukunft.li/application/files/2116/0649/1203/Erklaerungsvideo_Stiftung_Zukunft.li_Untertitel.mp4LandingHier page:sind sehr umfassend alle Publikationen zu dem Thema aufgelistet.
Liechtenstein und die Schweiz: Eine gute Freundschaft - auch mit Ecken und Kanten :: Stiftung Zukunft
Neues Zeichnungsende: 31.05.2024
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