412 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Amt für Migration, Paul Winiker und die andern Regierungsräte des Kantons Luzern
Mit dieser Petition fordern wir das AMIGRA auf, mit dem Vollzug des Wegweisungsentscheids wenigstens bis zum Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs zuzuwarten, und A.D.* den Entscheid bei seiner Familie abwarten zu lassen und so die Einheit der Familie noch etwas länger zu gewähren.
*zum Schutz der Kinder werden hier keine Namen erwähnt.
Begründung
A.D.* aus Nigeria lebt seit 9 Jahren in Luzern. Er ist verheiratet und hat drei Kinder, von denen zwei bereits zur Schule gehen. Alle vier, ausser der Vater, sind SchweizerInnen. Das gesamte Umfeld der Familie betont die tolle Beziehungen aller Familienmitglieder untereinander; Insbesondere auch das grosse Engagement des Vaters im Umgang mit seinen Kindern. Vor vier Jahren kam er mit dem Gesetz in Konflikt und wurde, nach Geständnis im Februar 2016, zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Seither ist nichts mehr passiert. Aufgrund dieses Strafregistereintrags wurde nun jedoch entschieden, A.D.s Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Dieser Entscheid bedeutet, dass A.D. des Landes verwiesen werden soll. Für die Familie und Bekannte ist diese Vorstellung unerträglich. Die Kinder verstehen die Welt nicht mehr; die Angst, ihren Vater zu verlieren, belastet sie unglaublich fest. Zurzeit ist deshalb eine Beschwerde gegen diesen Entscheid beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hängig. Im Moment ist A.D. in Ausschaffungshaft und kann jederzeit ausgeschafft werden.
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Petition gestartet:
23.04.2019
Petition endet:
20.05.2019
Region:
Kanton Luzern
Kategorie:
Migration
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 09.06.2019Liebe Unterschreiber_innen für einen Hauch Menschlichkeit,
Die meisten von euch werden es mitbekommen haben; Der Luzerner Regierungsrat hat in einem Brief an das Asylnetz Luzern, am 23. Mai, mitgeteilt, dass sie, aufgrund des das AMIGRA stützenden Bundesgerichtsurteils, keinen Anlass sehen, mit der Ausschaffung zu warten, bis der europäische Menschenrechtsgerichtshof einen Entscheid gefällt hat.
So wird die Ausschaffung nun morgen, Sonntag 9. Juni, vollzogen. Nach 4 Monaten in Ausschaffunghaft hat A.D. keine Energie mehr, sich gegen die Ausschaffung zu wehren.
Die Familie nützt die kommende Sommerferienzeit, um A.D. nachzureisen, um so, nach 4 Monaten Ausschaffungshaft, endlich wieder einmal länger Zeit miteinander verbringen zu können.... weiter -
Änderungen an der Petition
am 23.04.2019 -
Änderungen an der Petition
am 23.04.2019
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.