Bildung

Für die Änderung der Verordnung 860.22

Petition richtet sich an
Grosser Rat des Kantons Bern

1.267 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Grosser Rat des Kantons Bern

Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung
Die nachfolgend aufgeführten und persönlich unterzeichnenden Personen stellen gestützt auf Art. 20 der Berner Kantonsverfassung folgenden Antrag:
Antrag:
Wir ersuchen die Kantonsregierung, die oben genannte Verordnung anzupassen und die Begrenzung der Stundenzahl aufzuheben.

Begründung

Begründung:
Unter Artikel 2 "Familienergänzende Kinderbetreuung", Abschnitt 2.1 "Bewilligung und Aufsicht von Kinder-tagesstätten", Unterabschnitt 2.1.1 "Allgemeines", Art. 4 "Bewilligungspflicht", wird unter Punkt 2b die Anzahl der Stunden, die ein Kind in einem Betreuungsangebot, das keine Kita ist, verbringen darf, auf 6 Stunden pro Woche reduziert. Mit dieser Einschränkung ist es nicht mehr möglich, ein Kind mehr als zweimal pro Woche in eine Spielgruppe zu geben, die es in allen Bereichen fördert und unterstützt. In der Stadt Bern wurde dieses Angebot sehr gewünscht und unterstützt, auch andere Gemeinden standen dem wohlwollend gegenüber.
Diese Einschränkung bedeutet, dass ein Kind weniger Förderung in der frühen Kindheit erhält, unabhängig davon, ob dies von den Eltern gewünscht wird. Viele Eltern können diese Einschränkung nicht nachvollziehen. Dasselbe gilt für die Spielgruppenleitungen, die dadurch in ihrer pädagogischen Arbeit eingeschränkt werden. Sie erleiden eine nicht unbeträchtliche finanzielle Einbusse, die nicht so einfach aufzuholen ist. Und die bisherigen Kinder, die noch ein weiteres Jahr so gefördert werden wollen, müssen ebenfalls mit Einbussen in ihrer Förderung rechnen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.06.2024
Petition endet: 26.11.2024
Region: Kanton Bern
Kategorie: Bildung

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

der Kanton könnte alternativ das Bewilligungsverfahren für Spielgruppen erleichtern. Dabei müssten die Voraussetzungen von Spielgruppen (Ausbildung, Räumlichkeiten, etc.) berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass Spielgruppen dieselben Rahmenbedingungen benötigen, wie Kitas.

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