26/10/2020 à 11:30
Medienmitteilung der IG Pro Feusisgarten vom 26. Oktober 2020
Das historische Kurhaus Feusisgarten ist ein schützenswertes Kulturdenkmal. Zu diesem Ergebnis kommt ein bislang nicht veröffentlichtes Gutachten der Schwyzer Kantonalen Denkmalpflege, wie aus einem Schreiben der Gemeinde Feusisberg über den Stand der Abklärungen zum Feusisgarten hervorgeht.
Weiter teilte uns die Gemeinde mit, dass sich der Gemeinderat mit dem Gutachten befasst und zwei ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben habe: Einerseits zur Bausubstanz und andererseits eine raumplanerische Beurteilung der für Zweckänderungen notwendigen Umzonung. Erst nach Vorliegen dieser ergänzenden Gutachten werde der Gemeinderat eine umfassende Beurteilung vornehmen.
Die IG Pro Feusisgarten ist hocherfreut über die Einschätzung der Denkmalpflege. Damit wird ihr eigenes Gutachten bestätigt, das bereits 2019 zum gleichen Ergebnis kam. Die IG fordert von der Gemeinde, sich für die Erhaltung des Feusisgartens einzusetzen und beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme des Feusisgartens in das kantonale Schutzinventar nach § 16 Denkmalschutzgesetz zu stellen. Bisher sah der Gemeinderat noch keine Veranlassung dazu, etwas zur Unterschutzstellung des Feusisgartens zu unternehmen.