03.01.2024, 12:00
Der Regierungsrat hat die eingereichte Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt. Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte der Gemeinderat den Antrag betreffend "Haltung des Gemeinderates zur Wendeschlaufe" gegenüber dem Kanton von der Gemeindeversammlung behandeln lassen müssen. Der Regierungsrat kommt in seiner ausführlichen Begründung (11 Seiten) zum Schluss, dass der gestellte Antrag nicht in die Kompetenz der Gemeindeversammlung falle, sondern alleine dem Ermessen des Gemeinderates unterliege, wie er sich gegenüber den kantonalen Behörden in dieser Frage positioniere.
Interssant ist, dass der Regierungsrat eine konkrete Lösung vorschlägt. Er schreibt: "In diese Befugnisse kann und darf die Gemeindeversammlung lediglich mit einem einzigen rechtlich verbindlichen Mittel eingreifen: Mit der Wahl von Kandidaten, welche den gewünschten politischen Standpunkt vertreten und mit der Nichtwahl von Kandidaten, welche ebendiesen Standpunkt nicht vertreten."
Am 2.3. 2024 sind Gemeindewahlen. Sie haben es in der Hand.
Freundliche Grüsse
Hanspeter Weibel
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