Region: Kanton Zug
Soziales

Alter hat Potenzial - zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kantonsrat und Regierungsrat

20 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

20 Unterschriften

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

21.03.2019, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



14.02.2018, 10:34

Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen.

Diesem Grundsatz hat sich der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD ausdrücklich verschrieben. Die entsprechende Passage lautet folgendermassen:

"5. Seniorinnen und Senioren

Noch nie sind Menschen so gesund wie heute alt geworden. Nach dem Erwerbsleben liegt meist ein langer Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität vor ihnen. Sie unterstützen ihre Kinder und Enkelkinder. Sie engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Nachbarschaften.

Auf die Beiträge und Potentiale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten, können, dürfen und wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat sind wichtig. Sie sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und selbstbestimmt in Würde alt werden können. Dabei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen.

Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken.

Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dazu wollen wir das bewährte Programm «Demografiewerkstatt Kommune» ausbauen. Wir wollen Hürden beim Ausbau alternativer Unterstützungs- und Wohnformen – wie z.B. bei der steuerrechtlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – beseitigen und Seniorengenossenschaften stärken.

Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen Raum, eine un-verzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum generatio-nenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländlichen Raum.

Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein. Der Zugang zu digitalen Medien, die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und lebensbegleitendes Lernen sind für ältere Menschen eine wichtige Voraussetzung dafür, möglichst lange aktiv zu bleiben. Deshalb ist eine Weiterbildung auch im Rahmen der Digitalisierung für die Älteren unverzichtbar.

Wir wollen den Bundesaltenplan zusammen mit den Seniorenorganisationen weiterentwickeln und ausbauen.

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz und ihre Angehörigen benötigen neben guter medizinischer Versorgung vor allem soziale Anbindung. Wir werden die Agenda «Gemeinsam für Menschen mit Demenz» zusammen mit den Bundesländern, allen relevanten Akteuren und unter Einbezug von Menschen mit Demenz weiterentwickeln."




30.01.2018, 07:16

Über unser Anliegen wurde heute in der Zuger Zeitung berichtet. Die Petition wird voraussichtlich von der Justizprüfungskommission des Kantonsrates behandelt.

Vielen Dank und beste Grüsse
Anne Mäder



06.09.2017, 11:33

Dokument anzeigen

Ältere
Arbeitnehmende können mit viel Erfahrung und Fachwissen auftrumpfen. Die meisten Unternehmen
machen sehr gute Erfahrungen mit einer altersmässigen Durchmischung ihrer Mitarbeitenden. Dass
die Generation 50+ häufiger krank oder weniger motiviert sei, ist ein Vorurteil, das sich statistisch
nicht erhärten lässt. Die Wissenschaft hat jedenfalls die Annahme einer abnehmenden Produktivität
älterer Arbeitnehmender schon längst widerlegt [siehe Jürgen Wegge und Franziska Jungmann
(2015), Erfolgsfaktoren der Zusammenarbeit von Jung und Alt in einem Team. In: Deutsches
Zentrum für Altersfragen (Hrsg.), Informationsdienst Altersfragen. 42(01), 3-9. Online-Zugriff am
15.8.2015: www.dza.de/fileadmin/dza/pdf/Heft_01_2015_Januar_Februar_2015_kurz.pdf].
Gewisse Unternehmer sind im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU der Verlockung
erlegen, ältere, kostenintensivere Arbeitnehmer zu ersetzen mit billigeren, ausländischen
Arbeitskräften. Das ist nicht nur ein Phänomen, das sich im grenznahmen Gebiet beobachten lässt.
Dort werden Grenzgänger gegen inländische Arbeitskräfte ausgetauscht, was zu einer Vergiftung des
Verhältnisses zu den Grenznachbarn führt, da diese Politik berechtigte Existenz- und Verlustängste
weckt. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo überqualifizierte Grenzgänger (mit tertiärer Ausbildung) Jobs
besetzt haben, die vorher von inländischen Arbeitskräften mit primärer oder sekundärer Ausbildung
ausgeführt wurden. Das führt einerseits zu einer Entwertung der höheren Ausbildung, anderseits zu
einer Verknappung von Arbeitsplätzen für weniger hoch qualifizierte inländische Arbeitskräfte. Von
dieser Substitutionswirtschaft sind oft gerade ältere Arbeitnehmende betroffen, bei denen höhere
Kosten (sozialversicherungsbedingt) mit angeblich weniger aktueller Qualifikation (weil die
Ausbildung schon länger zurückliegt) zusammenfallen.
Diese Tendenzen sind aus zwei Gründen gefährlich: Einerseits unterminieren sie die Unterstützung in
der Bevölkerung für die Personenfreizügigkeit mit der EU und damit einen der Grundpfeiler der
Schweizer Integrationspolitik. Anderseits verschärfen sie die Probleme auf dem Arbeitsmarkt durch
die demografische Entwicklung: Ältere Arbeitnehmende werden länger im Arbeitsprozess bleiben
müssen, soll sich die Schweiz nicht deindustrialisieren (eine Gefahr, die bereits durch die
Frankenstärke akzentuiert wurde).


25.07.2017, 11:23

Dokument anzeigen

Altersvorsorge 2020
Die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 findet am 24. September 2017 statt.

Die Reform Altersvorsorge 2020 soll die Renten sichern und die Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen soll die AHV bis Ende des nächsten Jahrzehnts im Gleichgewicht gehalten werden. Der Mindestumwandlungssatz wird schrittweise gesenkt, um die obligatorische berufliche Vorsorge zu stabilisieren. Dank Massnahmen in der beruflichen Vorsorge und einer Erhöhung von neuen AHV-Altersrenten um monatlich 70 Franken soll das Niveau der Altersrenten erhalten bleiben. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von heute 64 auf 65 Jahre angehoben.

Wichtig: Die Reform ermöglicht die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren.


24.07.2017, 21:17

Format


Neue Begründung: 1. Die Szenarien des Bundesamtes für Statstik gehen davon aus, dass im Jahr 2020 der Anteil der über 50-jährigen Erwerbspersonen auf gut ein Drittel der gesamthaft erwerbstätigen Bevölkerung ansteigen wird und auf diesem Niveau verharren wird. Damit ist eine markante Verschiebung der Altersstruktur verbunden.
2. Die Einstellungsrate bei den über 55-Jährigen ist in der Schweiz tiefer als im Durchschnitt des OECD-Raums, obwohl sich der Schweizer Arbeitsmarkt durch einen vergleichsweise schwachen Arbeitsplatzschutz auszeichnet. Ein Grund dafür ist die altersbedingte Diskriminierung bei der Einstellung, eine Praxis, die in der Schweiz gesetzlich nicht verboten und nach wie vor verbreitet ist. Das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters zwar in Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) festgeschrieben. Wirksam geworden ist das Verbot aber bislang nicht.
3. Fast alle OECD-Länder haben in der einen oder anderen Form Rechtsvorschriften oder Richtlinien gegen die altersbedingte Diskriminierung am Arbeitsplatz verabschiedet. Die Schweiz ist den Empfehlungen des OECD-Berichts von 2003 in dieser Hinsicht nicht gefolgt. Die entscheidende Frage ist, ob derartige Gesetze der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte förderlich sein können. Neuere Studien haben gezeigt, dass dies in den Vereinigten Staaten der Fall ist. Ein Gesetz gegen Diskriminierung aufgrund des Alters hat sich dort positiv ausgewirkt, da der Abbau der nachfrageseitigen Hemmnisse die Umsetzung der im Rahmen der Renten- und Sozialschutzreformen geschaffenen angebotsseitigen Anreize erlaubt hat. Dadurch wurden die Effekte dieser Reformen nicht nur in Bezug auf den Verbleib im Arbeitsmarkt, sondern auch auf die Rekrutierung und die berufliche Mobilität verstärkt
4. Eine gesetzliches Verbot der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden analog den umliegenden Ländern existiert in der Schweiz nicht, auch nicht in der Gesetzgebung des Kantons Zug. Namentlich sind im Personalgesetz des Kantons Zug keine wirksamen Lohn- und Anreiz-Systeme verankert, damit die beim Kanton Zug angestellten älteren Arbeitnehmenden möglichst lange im Arbeitsleben verbleiben und überdies Neuanstellungen von älteren Arbeitnehmenden gefördert werden. Auch hier ist der Kanton Zug rückständig, was blamabel ist.
5. Eine betriebliche Alterspolitik besteht in der Schweiz nur in Ansätzen. Obwohl die Erfahrungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen gezeigt haben, dass Stärken älterer MitarbeiterInnen nicht ohne Weiteres durch Qualitäten jüngerer Arbeitskräfte ersetzt werden können, hat sich das Modell eines optimal durchmischten Personalbestandes bisher nicht gefestigt. Dies gilt nicht nur für die Verwaltung und die Gerichte des Kantons Zug, sondern in besonderem Mass auch für die Privatwirtschaft: Nach einer Studie des BSV zählen beinahe 90% der Schweizer Unternehmen weniger als 9 Angestellte und haben in der Regel keine aktive und differenzierte Personalpolitik.
6. In der Zuger Kampagne "Alter hat Potenzial" wird u.a. Folgendes ausgeführt: "Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Potenziale und das Mitwirken älterer Menschen angewiesen. (...). Kulturbedingt fehlen uns positive Bilder vom Alter(n). Das führt dazu, dass wir das hohe Mass an Expertise, aber auch an Potenzial und Talent älterer Menschen noch nicht angemessen erkennen, nutzen und fördern. Der Kanton Zug hat sich zum Ziel gesetzt, einen Perspektivenwechsel anzuregen, der das Alter als Chance begreift und die Entfaltung von Potenzialen unterstützt. (...)." Eine blosse "Sensibilisierung" ist keine genügende Antwort auf die Verschiebung der Altersstruktur und trägt auch den Empfehlungen der OECD nicht Rechnung. Vielmehr muss der Kantonsrat gesetzgeberisch tätig werden und das Verbot der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden gesetzgeberisch umfassend umsetzen. Zudem hat der Regierungsrat einen wirksamen Aktionsplan zur Vermeidung der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmenden zu erlassen.
7. Links:
- WHO: apps.who.int/iris/bitstream/10665/36979/1/WHO_TRS_835.pdf
- OECD: www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/37006.pdf
google-site-verification: google86d21d1b530209db.html



Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern